Wer für diese Thematik das nötige Interesse aufzubringen in der Lage ist, sollte nicht vorschnell zustimmen oder ablehnen, sondern sich erst mal bisschen Zeit lassen und die erhaltenen Informationen verarbeiten. Erfahrungegemäß wird es auch etwas Zeit und Recherche erfordern, bis man sich der ganzen Tragweite und aktuellen Brisanz des Sachverhalts einigermaßen bewusst geworden ist.
Wer den Reflex verspürt, alles und jeden, der sich mit dieser Thematik befasst, in die rechte Ecke zu stellen, hat nicht verstanden worum es geht und sollte sich nochmal eingehender damit befassen. Dass man z.B. Begriffe wie „Deutsches Reich“ oder „Ost-Gebiete“ lediglich mit der brauenen Nazi-Pest assoziiert, zeigt nur, wie erfolgreich die Alliierten darin waren, den Deutschen das Wissen um ihre eigene Identität zu nehmen.
Kurze Einführungen:
http://www.youtube.com/watch?v=3we6eHN3gog&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=D3yMgH9vimw
http://www.youtube.com/watch?v=K9voWN1F2PA&feature=related
Hier nochmal ausführlicher in einem Interview:
http://www.youtube.com/watch?v=SZ5Ju6PrwPk&feature=related (Teil 1 von 6)
Auf dieser Seite kann man sicih das Buch „Die Jahrhunderlüge“ kostenlos und legal runterladen:
http://xn--jahrhundertlge-rsb.de/
Ausserdem gibt es im Netz noch das Buch: „Das Deutschland-Protokoll“, welches ich jedem Interessierten nahelegen möchte, weil spannend und leicht verständlich geschrieben.
Off Topic 20.123 Themen, 223.222 Beiträge
Nämlich dieser Satz:
Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"
Wenn du diesen Satz nicht in die Gesamtaussage dieses Urteils einbaust, verfälschst du den Inhalt dieses Urteils.
Dieser Satz ist untrennbarer Bestandteil dieses BVerfG-Urteils - er ist nicht daraus herauszulösen.
Diese Auslegung ist sowas von lächerlich, dass es einem die Schuhe auszieht. Denn das Grundgesetz ist nach wie vor nur ein Verwaltungskonstrukt der westlichen Alliierten und war niemals ein Staatsgebilde und kann es auch niemals werden.
Hier noch so ein Versuch, sogar von der Bundeszentrale für politische Bildung, die einem auf "ähnliche" Art und Weise weis machen will, dass sich das Grundgesetz quasi über Nacht in eine Verfassung verwandelt haben will und der Artikel 146 GG nur so beiläufig existiert:
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wieso soll denn "noch eine" Verfassung in Kraft treten, wenn doch angeblich schon das GG angeblich eine Verfassung darstellt??
Ausserdem fehlt so oder so:
"..die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."!!
Wer diese grundlegenden Tatsachen so mir nix dir nix bereit ist zu übergehen, der hat einfach wesentliche Dinge nicht verstanden.
mfg :)
Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"
Wenn du diesen Satz nicht in die Gesamtaussage dieses Urteils einbaust, verfälschst du den Inhalt dieses Urteils.
Dieser Satz ist untrennbarer Bestandteil dieses BVerfG-Urteils - er ist nicht daraus herauszulösen.
Diese Auslegung ist sowas von lächerlich, dass es einem die Schuhe auszieht. Denn das Grundgesetz ist nach wie vor nur ein Verwaltungskonstrukt der westlichen Alliierten und war niemals ein Staatsgebilde und kann es auch niemals werden.
Hier noch so ein Versuch, sogar von der Bundeszentrale für politische Bildung, die einem auf "ähnliche" Art und Weise weis machen will, dass sich das Grundgesetz quasi über Nacht in eine Verfassung verwandelt haben will und der Artikel 146 GG nur so beiläufig existiert:
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wieso soll denn "noch eine" Verfassung in Kraft treten, wenn doch angeblich schon das GG angeblich eine Verfassung darstellt??
Ausserdem fehlt so oder so:
"..die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."!!
Wer diese grundlegenden Tatsachen so mir nix dir nix bereit ist zu übergehen, der hat einfach wesentliche Dinge nicht verstanden.
mfg :)