Tach, allerseits,
meine Nichte zieht in Kürze um u. hat daher Verlegung ihres Telefon-/Internet-Anschlusses an die neue Adresse mit ausreichendem Zeitvorlauf beantragt. Ich will ihr bei der Wiedereinrichtung des WLAN, das sie beruflich dringend benötigt, helfen.
Heutige Nachfrage bei der Telekom, ob auch alles klappt, ergibt folgende Auskunft:
Der Anschluß der Vormieterin an der neuen Adresse hat noch eine vertragliche Restlaufzeit von 1 Monat, so daß der eigene Anschluß nicht vor Ablauf dieser Frist verlegt werden kann !
Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll. Die deutsche Bürokratie ist bekannt, aber das Verhalten der Telekom schlägt alle Rekorde. Der Anschluß liegt u. könnte nahtlos weitergeführt werden.
Einen wirtschaftlichen Schaden hat die Telekom auch nicht, denn der Anschluß, der "verlassen" wird, geht auch gleich an einen Nachmieter über. Letztlich erfolgt nur ein Ringtausch.
Es kann doch wohl kein Argument sein, daß der Umzug von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen erfolgt, zumal die Bereichs-Nr. die gleiche bleibt.
Ich habe mir hier mal de Frust von der Seele geschrieben, helfen kann ohne hin wohl niemand.
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Mawe, wenn das alles nicht so traurig wäre, würde ich jetzt gerne meinen Lieblings-Lachsmilie setzen!
Deine Darstellung trifft IMHO genau den Nagel auf den Kopf. Die Idee mit dem "Property-Napping" ist auf traurige Weise genial, so weit hatte ich noch gar nicht gedacht. Aber genau darauf liefe es hinaus.
Oder auch: Ein neuer Mieter zieht ein, erfährt zu spät von dem Malheur, verklagt den Vermieter wegen arglistigen Verschweigens eines Sachmangels (in diesem Fall evtl. sogar Rechtsmangels) - und der Richter sagt, nö, das hätte der Vermieter nicht mit angeben müssen, Telefon- und Internet sind ja nicht Bestandteil des Mietvertrags, sondern Privatvergnügen des Mieters...
Alles gar nicht auszudenken.
CU
Olaf