Tach, allerseits,
meine Nichte zieht in Kürze um u. hat daher Verlegung ihres Telefon-/Internet-Anschlusses an die neue Adresse mit ausreichendem Zeitvorlauf beantragt. Ich will ihr bei der Wiedereinrichtung des WLAN, das sie beruflich dringend benötigt, helfen.
Heutige Nachfrage bei der Telekom, ob auch alles klappt, ergibt folgende Auskunft:
Der Anschluß der Vormieterin an der neuen Adresse hat noch eine vertragliche Restlaufzeit von 1 Monat, so daß der eigene Anschluß nicht vor Ablauf dieser Frist verlegt werden kann !
Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll. Die deutsche Bürokratie ist bekannt, aber das Verhalten der Telekom schlägt alle Rekorde. Der Anschluß liegt u. könnte nahtlos weitergeführt werden.
Einen wirtschaftlichen Schaden hat die Telekom auch nicht, denn der Anschluß, der "verlassen" wird, geht auch gleich an einen Nachmieter über. Letztlich erfolgt nur ein Ringtausch.
Es kann doch wohl kein Argument sein, daß der Umzug von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen erfolgt, zumal die Bereichs-Nr. die gleiche bleibt.
Ich habe mir hier mal de Frust von der Seele geschrieben, helfen kann ohne hin wohl niemand.
Internetanschluss und Tarife 23.329 Themen, 98.023 Beiträge
Leider kann ich Dir auch nichts zur Ermutigung sagen.
Das ist nicht nur T-Com typisch, sondern bei fast allem Providern so. Die 24 Monate sind einzuhalten, auf Biegen und Brechen. Obwohl der Anschluss eigentlich ortsgebunden sind, sehen sie es als personengebunden.
Ich kann Deinen Frust nachvollziehen, da ich ähnliche Erfahrung mit Arcor gemacht habe. Ich musste noch 3 Monate zahlen, der Nachmieter bekam keinen Anschluss.
Gruß
Maybe
Das verstehe ich trotzdem nicht. Meinetwegen sollen sie noch 3 Monate für Nicht-Leistung kassieren, aber warum kann dann nicht wenigstens in der Zwischenzeit der Nachmieter schon mal sein Internet mit Telefon bekommen? Dann könnte die T-Com sogar doppelt kassieren. So aber sind doch alle bestraft, denn auch die Telekom hat keinen Nutzen davon, dass jemand 3 Monate ohne Telekommunikation da sitzt.
CU
Olaf
Da sind wir wohl schon zu dritt. Ich denke mal, solange man zahlt, müssen sie die Leistung (den Anschluss) auch bereithalten, auch wenn man nicht mehr da wohnt.
Man könnte ja einbrechen und telefonieren wollen, oder sowas in der Art!
Gruß
Maybe
Wenn der Leistungsempfänger dies ganz ausdrücklich nicht wünscht und sogar bereit wäre, trotzdem bis Vertragsende zu zahlen, wäre das schon irgendwie krank...
Man könnte ja einbrechen und telefonieren wollen, oder sowas in der Art!
Genau das ist der Punkt. Man muss sich schon Absurditäten aus den Fingern saugen, wenn man so etwas noch logisch erklären will.
Greetz
Olaf
Das geht so gar nicht!
Die Telekom kann nach dem Auszug des Vormieters nicht einfach so nach Belieben den Anschluss weiter okkupieren.
Man stelle sich folgende Konstellation vor:
Jemand hat gerade einen frischen 24-Monats-Vertrag abgeschlossen und bekommt 14 Tage später seinen Traumjob (ganz weit weg), weswegen er seinen Mietvertrag kündigt und sofort ganz weit weg zieht. Der Providervertrag läuft noch 23,5 Monate und derjenige zahlt gern weiter, da er nun ganz viel Geld verdient.
Die Wohnung ist nun frei. Der Vermieter findet auch sofort einen potentiellen Nachmieter. Als der sich (vorsorglich) beim Provider erkundigt, erfährt er, dass er frühestens in 23,5 Monaten seinen Anschluss kriegt !!!???
Das wäre ja noch schöner: Die Wohnung wäre so für den Vermieter quasi 2 Jahre nicht mehr vermietbar, wenn sich alle potentiellen Mieter rechtzeitig diese Auskunft holen.
Das ist dann sozusagen Property-Napping auf Telekom-Art.
Wieder ein Grund mehr, auf kurzfristig kündbare Verträge zu achten.
Gruß, mawe2
Mawe, wenn das alles nicht so traurig wäre, würde ich jetzt gerne meinen Lieblings-Lachsmilie setzen!
Deine Darstellung trifft IMHO genau den Nagel auf den Kopf. Die Idee mit dem "Property-Napping" ist auf traurige Weise genial, so weit hatte ich noch gar nicht gedacht. Aber genau darauf liefe es hinaus.
Oder auch: Ein neuer Mieter zieht ein, erfährt zu spät von dem Malheur, verklagt den Vermieter wegen arglistigen Verschweigens eines Sachmangels (in diesem Fall evtl. sogar Rechtsmangels) - und der Richter sagt, nö, das hätte der Vermieter nicht mit angeben müssen, Telefon- und Internet sind ja nicht Bestandteil des Mietvertrags, sondern Privatvergnügen des Mieters...
Alles gar nicht auszudenken.
CU
Olaf
Was meinst Du mit "Bereichs-Nr." und warum bleibt die gleich?
Wenn mir die Telekom diese Auskunft geben würde, würde ich sofort außerordentlich kündigen und mir einen anderen Anbieter suchen. Schlimmer als dass man keinen Anschluss bekommt, kann es ja nicht mehr werden...
Gruß, mawe2
@mawe2
Bereichs-Nr. bezieht sich auf den Telefonanschluß: Alt wie neu haben die Vorwahl 05..
Im übrigen bietet meine Nichte jetzt der Vormieterin an, die restlichen Kosten bis zum Umschalten für deren Anschluß zu übernehmen. Dafür gebe ich die Zugangsdaten in den Speedport, den sie mitbringt, ein, so daß wenigstens Surfen möglich ist. Nachrichten werden via Internet vom Server ihrer Firma abgerufen.
Mal sehen, ob das klappt.