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Rentenhöhe und Altersarmut

violetta7388 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

führte heute für ein Familienmitglied eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung(sanstalt) durch.

- Dabei stellt sich heraus, daß das Rentenkonto an mehreren Stellen fehlerhaft ist.
- Das die durchschnittliche gesetzliche Rente bei ca. 800 Euro (West) liegen und
Bürger der neuen Bundesländer wegen der längeren Arbeitszeiten mehr erhalten sollen.
- Es besser ist mit 63 Jahren (9 % Abschlag) in Rente zu gehen, als bis 65 plus x zu arbeiten, da die letzten Jahre für HartzIV-Empfänger sowieso keine Rentensteigerung bringen.
- Sich jeder Bundesbürger grundsätzlich immer arbeitslos melden sollte, auch wenn es nur um wenige Tage geht, da immer Beitragszeiten angerechnet werden.
- Kontenklärungen ab dem 27. Lebensjahr durchgeführt werden können.
- Alle Daten (Schreibfehler!!) unbedingt genauestens geprüft werden sollten .

Also, Buben und Mädels, unbedingt rechtzeitig tätig werden, ansonsten artet die Kontenklärung richtig in Arbeit aus.

Es bleibt die Frage, wer mit Renteneintritt die Miete und laufenden Kosten des Antragsstellers zahlt?

MfG.
violetta

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violetta7388 The Wasp „Das Problem bei der Rente ist, dass die Einnahmen zurückgehen. Das müsste...“
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Hallo The_Wasp,

Deinen Ausführungen möchte ich mich gern anschließen.

Eines sollten wir dabei aber immer bedenken. Wer 40 Jahre gearbeitet hat, der hat auch Versicherungsbeiträge in die Rentenvers. eingezahlt und bei Renteneintritt auch einen Anspruch auf Leistungen aus der Rentenvers.. Die Leistungen sind rechnerisch deutlich höher als HartzIV-Bezüge und hier beginnt dann auch der Besch........... für die in HartzIV abgerutschte Personengruppe.

HartzIV/ALGII/Basisgeld-Bezieher erhalten ihre Leistungen dagegen aus Steuergeldern, wie bei der früheren Sozialhife. Sie haben also keine Versicherungsbeiträge gezahlt, ergo, auch keinen Anspruch erworben.

Das die dazugehörigen Übergangsfristen mehrfach eingekürzt wurden, wird gern verschwiegen.

MfG.
violetta

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