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Rentenhöhe und Altersarmut

violetta7388 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

führte heute für ein Familienmitglied eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung(sanstalt) durch.

- Dabei stellt sich heraus, daß das Rentenkonto an mehreren Stellen fehlerhaft ist.
- Das die durchschnittliche gesetzliche Rente bei ca. 800 Euro (West) liegen und
Bürger der neuen Bundesländer wegen der längeren Arbeitszeiten mehr erhalten sollen.
- Es besser ist mit 63 Jahren (9 % Abschlag) in Rente zu gehen, als bis 65 plus x zu arbeiten, da die letzten Jahre für HartzIV-Empfänger sowieso keine Rentensteigerung bringen.
- Sich jeder Bundesbürger grundsätzlich immer arbeitslos melden sollte, auch wenn es nur um wenige Tage geht, da immer Beitragszeiten angerechnet werden.
- Kontenklärungen ab dem 27. Lebensjahr durchgeführt werden können.
- Alle Daten (Schreibfehler!!) unbedingt genauestens geprüft werden sollten .

Also, Buben und Mädels, unbedingt rechtzeitig tätig werden, ansonsten artet die Kontenklärung richtig in Arbeit aus.

Es bleibt die Frage, wer mit Renteneintritt die Miete und laufenden Kosten des Antragsstellers zahlt?

MfG.
violetta

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violetta7388 gelöscht_238890 „ Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. unbekannter Sprüche Klopper ?...“
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Hallo hatterchen45,

wie HartzIV-Bezieher sparen sollen, daß wirst Du sicher noch erklären?

Fest steht, daß diese Gruppe aus der HartzIV-Nummer nicht mehr herauskommt, auch nicht bei Renteneintritt.

MfG.
violetta

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