Hallo Forum,
führte heute für ein Familienmitglied eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung(sanstalt) durch.
- Dabei stellt sich heraus, daß das Rentenkonto an mehreren Stellen fehlerhaft ist.
- Das die durchschnittliche gesetzliche Rente bei ca. 800 Euro (West) liegen und
Bürger der neuen Bundesländer wegen der längeren Arbeitszeiten mehr erhalten sollen.
- Es besser ist mit 63 Jahren (9 % Abschlag) in Rente zu gehen, als bis 65 plus x zu arbeiten, da die letzten Jahre für HartzIV-Empfänger sowieso keine Rentensteigerung bringen.
- Sich jeder Bundesbürger grundsätzlich immer arbeitslos melden sollte, auch wenn es nur um wenige Tage geht, da immer Beitragszeiten angerechnet werden.
- Kontenklärungen ab dem 27. Lebensjahr durchgeführt werden können.
- Alle Daten (Schreibfehler!!) unbedingt genauestens geprüft werden sollten .
Also, Buben und Mädels, unbedingt rechtzeitig tätig werden, ansonsten artet die Kontenklärung richtig in Arbeit aus.
Es bleibt die Frage, wer mit Renteneintritt die Miete und laufenden Kosten des Antragsstellers zahlt?
MfG.
violetta
Off Topic 20.356 Themen, 225.962 Beiträge
ur Erinnerung! HartzIV wurde insbesondere eingeführt und den Fall in die Sozialversicherung zu verhindern.
Sagt wer?
H-IV wurde geschaffen, um den Niedriglohnsektor in D puschen zu können. Nicht mehr und nicht weniger.
Schau dir einfach mal an, für was heute ein H-IV Empfänger Sanktionen zu erwarten hat. Und welchen "Ermessensspielraum" die Sachbearbeiter haben.
Überspitzt ausgedrückt kann ein SB in der ArGe sagen "hab heute schlechte Laune und sie wirken ungewaschen auf mich. drum kürze ich ihnen einfach mal die Bezüge um den Betrag x für die nächsten x wochen" ... und der H-IV empfänger kann nur vergleichsweise wenig dagegen tun (un d muss auch im Falle eines Ein-/Widerspruches erstmal damit leben, denn das hat keine aufschiebende wirkung)
Wer H-IV bekommt ist de facto entrechtet und der Willkür der Sachbearbeiter haezu schutz- und hilflos ausgeliefert.
Volker
Sagt wer?
H-IV wurde geschaffen, um den Niedriglohnsektor in D puschen zu können. Nicht mehr und nicht weniger.
Schau dir einfach mal an, für was heute ein H-IV Empfänger Sanktionen zu erwarten hat. Und welchen "Ermessensspielraum" die Sachbearbeiter haben.
Überspitzt ausgedrückt kann ein SB in der ArGe sagen "hab heute schlechte Laune und sie wirken ungewaschen auf mich. drum kürze ich ihnen einfach mal die Bezüge um den Betrag x für die nächsten x wochen" ... und der H-IV empfänger kann nur vergleichsweise wenig dagegen tun (un d muss auch im Falle eines Ein-/Widerspruches erstmal damit leben, denn das hat keine aufschiebende wirkung)
Wer H-IV bekommt ist de facto entrechtet und der Willkür der Sachbearbeiter haezu schutz- und hilflos ausgeliefert.
Volker