Off Topic 20.356 Themen, 225.962 Beiträge

Rentenhöhe und Altersarmut

violetta7388 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

führte heute für ein Familienmitglied eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung(sanstalt) durch.

- Dabei stellt sich heraus, daß das Rentenkonto an mehreren Stellen fehlerhaft ist.
- Das die durchschnittliche gesetzliche Rente bei ca. 800 Euro (West) liegen und
Bürger der neuen Bundesländer wegen der längeren Arbeitszeiten mehr erhalten sollen.
- Es besser ist mit 63 Jahren (9 % Abschlag) in Rente zu gehen, als bis 65 plus x zu arbeiten, da die letzten Jahre für HartzIV-Empfänger sowieso keine Rentensteigerung bringen.
- Sich jeder Bundesbürger grundsätzlich immer arbeitslos melden sollte, auch wenn es nur um wenige Tage geht, da immer Beitragszeiten angerechnet werden.
- Kontenklärungen ab dem 27. Lebensjahr durchgeführt werden können.
- Alle Daten (Schreibfehler!!) unbedingt genauestens geprüft werden sollten .

Also, Buben und Mädels, unbedingt rechtzeitig tätig werden, ansonsten artet die Kontenklärung richtig in Arbeit aus.

Es bleibt die Frage, wer mit Renteneintritt die Miete und laufenden Kosten des Antragsstellers zahlt?

MfG.
violetta

bei Antwort benachrichtigen
Ma_neva violetta7388 „Rentenhöhe und Altersarmut“
Optionen

Schönen Tag,

ja sie bleiben auch bei strahlenden Sonnenschein, die großen Probleme des Lebens, besser des Überlebens:-).
Tja, wir haben eben alle eine falsche Laufbahn eingeschlagen, es könnte so schön einfach sein mehr als auskommend abgesichert sein, doch leider sind wir auf falschen Zug gestiegen der Abzweig stand:-(.
So könnte es uns doch auch gut gehen:
"Ein Durchschnittsverdiener kommt nach 45 Versicherungsjahren auf eine Rente von 1175 Euro, ein Bundesminister nach zwei Jahren Amtszeit auf 1965 Euro!
Der Minister braucht hingegen für seine Altersversorgung keine Beiträge zu zahlen: Nach Paragraf 15 des Bundesministergesetzes haben Mitglieder der Regierung einen Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie eine Amtszeit von mindestens einem Jahr und 274 Tagen erfüllt haben.
Bleibt ein Minister länger im Amt, steigen die Pensionsansprüche sprunghaft an, den Höchstsatz von 9168 Euro erhält er nach einer Amtszeit von 22 Jahren. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Durchschnittsverdiener dafür 352 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müsste. "
Besonders beachtenswert finde ich die "sehr lange Amtszeit" um einen Rentenanspruch zu haben:" Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie eine Amtszeit von mindestens einem Jahr und 274 Tagen erfüllt haben."
So kann man doch ersehen wie schwer diese gewählten Leute arbeiten müssen um da schon den Anspruch zu erhalten.:-(
Da kann man sicher Gesetze machen die einen nie selber treffen.
Ändern wir etwas wenn wir und hier mokieren? Da hilft einzig ein wenig richtig zu denken wenn man die Möglichkeit hat ein Kreuz zu setzen.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
bei Antwort benachrichtigen