Kriminelle Ausländer müssen Schweiz verlassen!
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Dürfen dann kriminelle Geldwäscher auch nicht mehr einreisen???
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@erwbo (Grüezi!)
Das Beispiel mit den 50 Tagessätzen à Fr. 100.-- BEDINGT (= faktisch straffrei) ist leider richtig. Sehe solche Fälle als Staatsangesteller beinahe täglich und frage mich, was sich viele Richter bei solchen Urteilen denken. Die Täter - meistens aus einschlägig bekannten Ländern - lachen sich doch halb tot ob einer solchen Kuscheljustiz. Kannst Dir also das Re. an @AsagtB sparen.
Nun hat das Volk solchem Treiben (z.B. systematische Sozialhilfebetrüger) endlich ein Ende gesetzt. Ausländer sind herzlich willkommen (danke Deutschland für die vielen tüchtigen Fachkräfte und freundlichen Touristen). Aber schwerkriminelle "Gäste" möchte wohl niemand, der noch halbwegs alle Tassen im Schrank hat, um sich haben. Weder als Gast bei sich zu Hause, noch Arbeitsplatz, oder im Verein und demzufolge auch nicht im Dorf oder im Staat.
Gruss
sea