Kriminelle Ausländer müssen Schweiz verlassen!
http://www.arcor.de/content/aktuell/newsticker_rss//27477384,1,artikel,Kriminelle+Ausl%C3%A4nder+m%C3%BCssen+Schweiz+verlassen.html
Dürfen dann kriminelle Geldwäscher auch nicht mehr einreisen???
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Zähle mal einige dieser Länder auf...
Ohne das ich in der Lage bin, da konkrete Nachweise zu bringen - mir ist das bekannt aus Meldungen, welche die USA, Kanada, Australien, Hongkong betrafen.
...wie gesagt, pauschale, im Einzelfall unüberprüfte Ausweisung
Von einer in dem Volksentscheid festgelegten "Nichtüberprüfung" des "Ausschaffungsdingsbums" ist mir nichts bekannt. Nur von der Ausschaffung Krimineller.
Als "Kriminell" bezeichnet wird nicht einer, weil sein Nachbar es so will, sondern weil es ein Richter so erkannt hat. Das dürfte auch auf den Staat "Schweiz" zutreffen.
glaubt ihr wirklich, ich stehe auf diesen - in letzter Zeit oft aufgefallene und widerlichen Clan der Libanesen, die über 1000 Mann stark sind, übelst kriminelle Taten begehen und zwar die ganze Palette rauf und runter???
Bisher gabst du keinen Hinweis auf eine Differenzierung. Du (und andere) diskriminieren nur die die freie Entscheidung der Mehrheit Bürger eines souveränen Staates.
Und diese Entscheidung legt fest, das Kriminelle Ausländer abgeschoben (Ausgeschafft) werden sollen.
ab wann kann ein Delinquent in ein Folterland zurück geschickt werden?
Darüber steht nichts in dem Volksentscheid, das unterliegt der noch garnicht vorhandenen Gesetzgebung.
Dabei wiederhole ich mich:
Was berechtigt einen Flüchtling, dem in seiner Heimat Folter und Tod drohen, bei seinem Gastgeber kriminell zu werden?
Gar Verbrechen gegen Leib und Leben anderer zu begehen?
Nichts. Aber auch rein garnichts!
Ich würde mir ganz ehrlich wünschen, das mit der gleichen Vehemenz, mit der für Kriminelle -hier speziell für Kriminelle fremder Nationen- gestritten wird, auch für die eigenen Landsleute gestritten würde.
Jürgen
Ohne das ich in der Lage bin, da konkrete Nachweise zu bringen - mir ist das bekannt aus Meldungen, welche die USA, Kanada, Australien, Hongkong betrafen.
...wie gesagt, pauschale, im Einzelfall unüberprüfte Ausweisung
Von einer in dem Volksentscheid festgelegten "Nichtüberprüfung" des "Ausschaffungsdingsbums" ist mir nichts bekannt. Nur von der Ausschaffung Krimineller.
Als "Kriminell" bezeichnet wird nicht einer, weil sein Nachbar es so will, sondern weil es ein Richter so erkannt hat. Das dürfte auch auf den Staat "Schweiz" zutreffen.
glaubt ihr wirklich, ich stehe auf diesen - in letzter Zeit oft aufgefallene und widerlichen Clan der Libanesen, die über 1000 Mann stark sind, übelst kriminelle Taten begehen und zwar die ganze Palette rauf und runter???
Bisher gabst du keinen Hinweis auf eine Differenzierung. Du (und andere) diskriminieren nur die die freie Entscheidung der Mehrheit Bürger eines souveränen Staates.
Und diese Entscheidung legt fest, das Kriminelle Ausländer abgeschoben (Ausgeschafft) werden sollen.
ab wann kann ein Delinquent in ein Folterland zurück geschickt werden?
Darüber steht nichts in dem Volksentscheid, das unterliegt der noch garnicht vorhandenen Gesetzgebung.
Dabei wiederhole ich mich:
Was berechtigt einen Flüchtling, dem in seiner Heimat Folter und Tod drohen, bei seinem Gastgeber kriminell zu werden?
Gar Verbrechen gegen Leib und Leben anderer zu begehen?
Nichts. Aber auch rein garnichts!
Ich würde mir ganz ehrlich wünschen, das mit der gleichen Vehemenz, mit der für Kriminelle -hier speziell für Kriminelle fremder Nationen- gestritten wird, auch für die eigenen Landsleute gestritten würde.
Jürgen