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AsagtB jueki „ Die Absicht, die von Dir geposteten links durchzuarbeiten, habe ich nicht. Mir...“
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Wenn ich Deinen harten, nichtsdestoweniger noch immer erfolglosen Kampf gegen den von den Regierenden dieses Rechsstaates beschlossenen Ausstieg aus dem Atomausstieg betrachte, kommen mir zum wiederholten Male gelinde Zweifel an einem Rechtsstaat.

lol.................nicht schlecht, steht aber auf einem anderen Blatt. Und - die Grünen mögen ihre guten Meinungsumfragen in HH mal testen, halte ich für äußerst geschickt, im Endeffekt glaube ich an eine gütliche Lösung und in diesem Fall hoffe ich auf und an den Rechtssaat (siehe oder lies meine Erwartung, daß die Laufzeitverlängerung vom BVerfG nicht nur aufgehalten, sondern komplett verhindert bishin verboten wird.)
Was hat das mit der Laufzeitverlängerung zu tun?
Klar, ein weiteres Bundesland wird Klage gegen eben diese einlegen, man rechnet um die 60% für SPD und Grüne.

Also stelle ich fest: "man" ist nicht willens, (mir) einen konkreten Hinweis darauf zu geben, wo es klar (auch für den juristischen Laien) verständlich geschrieben steht, das ein soveräner Staat kriminell gewordene Ausländer nicht ausweisen darf.

Stelle das fest, solange Du Dir keines von mir verlinkten Bücher zugelegt hast.

Und NEIN, es gibt eine klare Aussage - zwar ohne Paragraphen - hier zu lesen

http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~EA2789A2913C6478897F833C414FADD67~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Nicht an Dich gerichtet, aber eben an die oben an-und aufgeführten Leute, die ungern lesen!
Ausschniit::

Auch ist die „Ausschaffungsinitiative“ mit dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang zu bringen. Die Verfassungsänderung würde ohne weitere Präzisierung auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU verstoßen. Die Vereinbarung mit der EU verlangt nämlich, dass jede Ausweisung einer Einzelfallprüfung unterzogen wird.
Dies ist nach dem Volksentscheid in der Schweiz nicht mehr der Fall. Desgleichen darf nach dem Recht der Gemeinschaft ein EU-Bürger nur dann des Landes verwiesen werden, wenn er die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht.

Klarer gehts nicht. 3 eher 4 Verstöße gegen geltendes Recht, was willst Du mehr?

Gruß

AsB

P.S. schalte mal auf Phoenix, gegen 13.00
wird Geißler die Schlcihtung abschließen.
die Demokratie gewinnt an Kontur.

Nicht mit dem Räuber-Kapitalismus zu verwechseln,
obwohl selbst da besteht durch demokratische Gegenwehr
noch Hoffnung
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Quintessenz AsagtB