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News: Lukratives Geschäft

Einwohnermeldeämter verkaufen Privatadressen

Michael Nickles / 74 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Internet und auch sonst in den meisten Fällen, kann jeder frei entscheiden ob und welche Daten er über sich rausrückt.

Die Meldung beim Einwohnermeldamt ist allerdings eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Das ZDF-Magazin WISO ist jetzt mal der Frage nachgegangen, wie gut Daten bei den Einwohnermeldeämtern "aufgehoben" sind. Laut WISO-Bericht gibt es keinerlei Hemmungen mit Datenhändlern Geschäfte zu machen.

In Berlin werden pro Adresse 5 Euro kassiert, in München sind es gar 15 Euro. Für den Datenschutzbeauftragten Peter Schaar ist das ein Skandal, das Bundesinnenministerium hat mit dem lukrativen Datenhandel allerdings kein Problem, es wird ausdrücklich geduldet.

Der WISO-TV-Beitrag zur Sache wird heute ab 19.25 Uhr im ZDF ausgestrahlt.

Quatsch! hoch 27!!!! alltiger
mthr1 agtino „Hi Wolle0307 Ich habe mir ein paar Tage Rom gegönnt, deshalb verzeih mir die...“
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Diäten und Pensionen ....

Du hast die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2000 verbotenen Zulagen vergessen, welche n u r den Franktionsvorsitzenden, nicht einmal deren Stellvertretern zusteht, aber an alle möglichen und unmöglichen Ausschuss- und sonst. Vorstehern gewährten Hanseln bezahlt werden und lt. Stern v. 21.10.2010 teilweise zusätzlich nochmal die Höhe der Pension betragen.

Es lebe das Grundgesetz - ..........wir sind das Volk ........
oder etwa nicht ?