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News: Lukratives Geschäft

Einwohnermeldeämter verkaufen Privatadressen

Michael Nickles / 74 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Internet und auch sonst in den meisten Fällen, kann jeder frei entscheiden ob und welche Daten er über sich rausrückt.

Die Meldung beim Einwohnermeldamt ist allerdings eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Das ZDF-Magazin WISO ist jetzt mal der Frage nachgegangen, wie gut Daten bei den Einwohnermeldeämtern "aufgehoben" sind. Laut WISO-Bericht gibt es keinerlei Hemmungen mit Datenhändlern Geschäfte zu machen.

In Berlin werden pro Adresse 5 Euro kassiert, in München sind es gar 15 Euro. Für den Datenschutzbeauftragten Peter Schaar ist das ein Skandal, das Bundesinnenministerium hat mit dem lukrativen Datenhandel allerdings kein Problem, es wird ausdrücklich geduldet.

Der WISO-TV-Beitrag zur Sache wird heute ab 19.25 Uhr im ZDF ausgestrahlt.

Quatsch! hoch 27!!!! alltiger
SoulMaster Michael Nickles „Einwohnermeldeämter verkaufen Privatadressen“
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Das ist ja erschreckend. Wozu wird da der Datenschutzbeauftragte überhaupt noch benötigt??

Wie schützt man seine Privatsphere vor diesem Missbrauch(Datenschutz)???
Kann ich kostenpflichtigen Schadensersatz geltend machen??? Sammelklage 10 Mio Euronen! etc...

Kann ich natürlich, aber ob ich Recht bekommme ist sehr zweifelhaft. Kann ich das Bundesinnenministerium auf Unterlassung der Herausgabe meiner Adresse anweisen, bzw. wie wirkungsvoll wäre das?? Fragen über Fragen.