Hallo zusammen!
Manchmal sind nicht die Käufer die Geneppten, sondern die Händler - mit dem 14-Tage-Widerrufsrecht bei Versandkäufen wird anscheinend ziemlich viel Schindluder getrieben: http://www.heise.de/resale/artikel/Im-Blickpunkt-Widerrufsrecht-im-Fernabsatzhandel-1097845.html
Ein Arbeitskollege erzählte kürzlich, er bestellt mitunter Sachen, die er gar nicht haben will, nur um damit eine Mindestbestellwertschallmauer zu knacken. Hinterher gibt er das Teil zurück und hat für die gewünschten Sachen dann keine Versandkosten, obwohl unterhalb der vorgegebenen Grenze. Nun ja... ich glaube, das Beispiel hätte Heise "gefallen".
FYI
Olaf
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Ich denke, dass die oft mangelnde Verfügbarkeit von Produkten ganz unterschiedliche Gründe hat.
Bei meinem "Musikbeispiel" muss ich schon sagen - das waren ziemliche Exoten. Offiziell schon sowas von vergriffen, dass die Computersysteme bei Saturn oder MediaMarkt die Artikel nicht einmal mehr in Rot gelistet hatten, was so viel heißt wie: der Artikel ist dem System zwar namentlich bekannt, kann aber nicht mehr bestellt werden, auch nicht auf Wunsch eines einzelnen Herrn.
Im März hatte ich mir einen neuen Staubsauger zugelegt, schwankte noch zwischen einem Bosch- und einem Rowenta-Gerät. Da ich mit letzterer Marke sehr gute Erfahrungen hatte - der Sauger hielt satte 16,5 Jahre! - wollte ich schon zu Rowenta greifen, da hatte ich im letzten Augenblick noch einen Geistesblitz und sah mir die Bezeichnungen der Staubsaugerbeutel an.
Den "S67" für Bosch gab es wie Sand am Meer, davon hätte ich einen ganzen Einkaufswagen voll mitnehmen können, den "R-irgendwas" für Rowenta hingegen kein einziges Mal. Also fragte ich eine Verkäuferin, und die sagte mir, "ja, das ist so ein Sonderformat, das müssen wir erst bestellen". Tja, und das war's dann mit Rowenta.
Bei der Notebookfestplatte wundere ich mich allerdings ein wenig. Hatten die gar keine auf Lager, oder nur das von dir gewünschte Format nicht?
CU
Olaf