Hallo zusammen!
Kaffee mit Milch, Zucker und Internet - das könnte bald der Vergangenheit angehören. Dank Mitstörerhaftung gibt es massiven Ärger für Cafébetreiber, die ihren Gästen das Surfen per WLAN ermöglichen, falls es zu illegalen Downloads kommt: http://www.golem.de/1010/78384.html
Echte Internetcafés betrifft das natürlich nicht, denn die bieten ja kein WLAN an, auf dass ein jeder mit seinem eigenen Netbook, Smartphone o.ä. surft und herunterlädt, sondern da werden die anbietereigenen Desktoprechner genutzt.
CU
Olaf
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.486 Themen, 80.778 Beiträge
Wenn man sein Auto offen stehen lässt, ist das auch Verleitung zum Diebstahl, oder?
Das das private WLAN abgesichert werden muss, ist inzwischen Teil der AGB´s der Anbieter. Wer also unterzeichnet, erklärt sich damit einverstanden.
Mit UMTS lässt sich das, in dem Fall, auch nicht vergleichen, da man den Anschluss klar zuordnen kann.
Anderes sieht es wieder aus, wenn ich mein UMTS-fähiges Smartphone per Software zu einem WLAN-Hotspot umfunktioniere. Praktisch geht das auch mit jedem PC, der über UMTS ins Internet geht und per WLAN Karte als Zugangspunkt dient.
Das WLAN, oder sogar den ISDN-Telefonanschluss mit dem Nachbarn zu teilen, ist dagegen kein Problem. Ich habe das auch einige Jahre gemacht.
Wer allerdings dann haftbar gemacht werden kann, ist allerdings schwierig nachzuweisen.
Gruß
Maybe