der Verursacher, der WLan nutzt ist haftbar, aber nicht der Wlan-Anbieter, bzw.Betreiber. Die Rechtslage ist aber
anders. Schließlich haftet z.B. die Telekom/t-mobile auch nicht für alle DSL- und Handy- und UMTS Kunden.
Interessanter Aspekt... ich verstehe die Rechtslage so, es gibt 3 Beteiligte:
- den Internet-Service-Provider,
- dessen Kunden, der den WLAN-Hotspot anbietet und
- den Endverbraucher, der mit seinem mobilen PC den Hotspot nutzt.
Letzterer ist bei illegalen Handlungen im Internet, egal ob Uploads, Downloads, Verbreitung von Volksverhetzung oder was auch immer *theoretisch* der Schuldige, allerdings dürfte er kaum dingfest zu machen sein, da die Nutzung des Hotspots zumeist durch mehrere Endverbraucher gleichzeitig erfolgt, die namentlich nicht registriert sind. Und somit wandert die Verantwortung eine Ebene höher, also zum Bereitsteller des Hotspots.
Sicherlich könnte man den Gedanken noch weiterspinnen und dem ISP eine Mitschuld zuweisen, da er an oberster Stelle am Ende der Kette die technische Infrastruktur bereitstellt, nur - damit käme man schnell vom Hundertsten ins Tausendste. Dann könnte ich auch die Deutsche Post verklagen, wenn mir jemand einen bösen Brief schreibt, oder die Firma Zwilling, wenn mir jemand mit einem ihrer Brotmesser eine Verletzung zufügt. In den USA ist es ja schon so weit :-(
CU
Olaf