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Kapitalverbrechern schimmer als alle anderen?

Vagabund / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Wow, das satunt man nicht schlecht:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Razzia-im-Kinderzimmer-1068821.html

Da frage ich mich, wieso die da mit 10 Fahrzeugen auflaufen, die kinderliebenden Christen aber erst nach Jahrzehnten entlarven konnten. Da kommt die Frage auf ob dieser "Rechtsstaat" überhaupt noch für seine Bürger sorgen kann, immerhin ist ein Verbrechen am Kapital einer Firma schlimmer als Taten gegen seine Mitmenschen.

Ich finde das schon übel... das zeigt aber auch, dass man die Staatsorgane in dem Punkt nicht für voll nehmen kann - vorallem die, die die Gesetze machen und diese "ausführen" *Kopfschüttel* Mal sehen, wann sie mir/uns die Meinungsfreiheit nehmen, man könnte ja nicht erlaubt zitieren >___<

Genau so ist es! mawe2
mawe2 Vagabund „Das mag so vlt. stimmen, aber die Durchsuchung in einem Haus wird nicht von...“
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daher kann man davon ausgehen, dass es Pro Haus vlt. 10 Fahrzeuge waren.

Das steht aber so nicht in dem Artikel! (1 Dtzd. Durchsuchungen / 10 Fahrzeuge)

In einem Land, in dem man wegen einer kopierten CD jahrelang in den Knast gehen kann

Nenne mir bitte ein einziges Beispiel, wo jemand wegen EINER kopierten CD jahrelang im Knast saß / sitzt!

Misshandeln von Kindern auch noch Massenrabtt

Das ist Unsinn. Es gibt da keinen "Massenrabatt". Was es sicherlich gibt, ist Verjährung. Oder Freispruch aus Mangel an Beweisen, weil nach 30 Jahren nicht mehr viel zu beweisen ist.

Beides schlimm genug. Aber das ist nun mal so im Rechtsstaat: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Stasi-Modell "Im Zweifel immer GEGEN den Angeklagten" ist mir trotzdem nicht lieber!

was für eine Rechtssprechung wir hier haben

Da ist sicher nicht immer alles in Ordnung. Wo Menschen agieren, machen sie Fehler. Aber wir HABEN wenigstens eine Rechtssprechung. Was bei dem "stasihaften" Einsatz in Chemnitz rauskommt, wollen wir doch erstmal sehen. Das muss ja erstmal ermittelt werden, ob und wie sich die Leute strafbar gemacht haben.

Und dann wird man sehen, wie das Urteil des Richters ausfällt.

Jetzt schon eine Wertung abgeben, ist definitv verfrüht.