Anwendungs-Software und Apps 14.412 Themen, 72.532 Beiträge

Besteht bei eine Exelarbeitstabelle Anspruch auf Urheberrecht

Hecht1 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Gemeinde,

Ich war ein reichliches Jahr Turnierleiter in einem Liga-Board,wo diverse Turnierabende durchgeführt wurden.Das Board bot Turniere in Knobel,Maumau und Schnauz an.
Jeder Turnierleiter erhielt per Datei eine Exel-Arbeitstabelle mit der wir die einzelnen Turniere abwickelten.
Die Leiterin des Liga-Board´s beendete nach etlichen Jahren ohne große Vorwarnung sämtliche Turniere und ca.60 treue Turnierteilnehmer standen somit über Nacht im Regen.
Auf Bitte dieser Turnierteilnehmer eröffnete ich kurz darauf ein eigenes Turnier-Board.
Nun kam von der Leiterin des ehemaligen Board´s eine Mahnung,ich sollte mir nicht wagen die Exel-Arbeitstabelle in unseren Turnieren zu benutzen.
Es wäre nach ihrer Ansicht Diebstahl von geistigen Eigentums und verstosse gegen das Urhebergesetz.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Liebe Grüße vom Hecht1

bei Antwort benachrichtigen
An alle zur Info peterson
peterson SoulMaster „Hi Pet, ....keine Kritik.... nur etwas andere Meinung....! hast du den Eindruck,...“
Optionen

Hecht hat mir die Tabellen zur Ansicht zugeschickt.

Der diese Dinger erstellt hat, hat wirklich viel Arbeit da reingesteckt.

Möglicherweise hätte er die Tabellen und den Code schützen sollen.
(Ich weiß, kann man knacken)

bei Antwort benachrichtigen