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Besteht bei eine Exelarbeitstabelle Anspruch auf Urheberrecht

Hecht1 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Gemeinde,

Ich war ein reichliches Jahr Turnierleiter in einem Liga-Board,wo diverse Turnierabende durchgeführt wurden.Das Board bot Turniere in Knobel,Maumau und Schnauz an.
Jeder Turnierleiter erhielt per Datei eine Exel-Arbeitstabelle mit der wir die einzelnen Turniere abwickelten.
Die Leiterin des Liga-Board´s beendete nach etlichen Jahren ohne große Vorwarnung sämtliche Turniere und ca.60 treue Turnierteilnehmer standen somit über Nacht im Regen.
Auf Bitte dieser Turnierteilnehmer eröffnete ich kurz darauf ein eigenes Turnier-Board.
Nun kam von der Leiterin des ehemaligen Board´s eine Mahnung,ich sollte mir nicht wagen die Exel-Arbeitstabelle in unseren Turnieren zu benutzen.
Es wäre nach ihrer Ansicht Diebstahl von geistigen Eigentums und verstosse gegen das Urhebergesetz.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Liebe Grüße vom Hecht1

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Synthetic_codes Nachtrag zu: „naja, das urheberrecht an der tabelle hat in erster linie mal der autor. Wenn...“
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Ein Nachtrag noch: Sollte der originalautor nicht ranzukriegen sein, oder nicht mit realnamen in der Tabelle genannt ist, dann tritt
§ 10 Abs. 2 UrhG: Es darf dann vermutet werden, dass der auf den Vervielfältigungsstücken bezeichnete Herausgeber oder – wenn es keinen solchen gibt – der so bezeichnete Verleger ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen. Auf diese Weise soll der Urheber anonym bleiben können. in kraft, in dem Fall hat die Leiterin die Verwertungsrechte.

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