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Besteht bei eine Exelarbeitstabelle Anspruch auf Urheberrecht

Hecht1 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Gemeinde,

Ich war ein reichliches Jahr Turnierleiter in einem Liga-Board,wo diverse Turnierabende durchgeführt wurden.Das Board bot Turniere in Knobel,Maumau und Schnauz an.
Jeder Turnierleiter erhielt per Datei eine Exel-Arbeitstabelle mit der wir die einzelnen Turniere abwickelten.
Die Leiterin des Liga-Board´s beendete nach etlichen Jahren ohne große Vorwarnung sämtliche Turniere und ca.60 treue Turnierteilnehmer standen somit über Nacht im Regen.
Auf Bitte dieser Turnierteilnehmer eröffnete ich kurz darauf ein eigenes Turnier-Board.
Nun kam von der Leiterin des ehemaligen Board´s eine Mahnung,ich sollte mir nicht wagen die Exel-Arbeitstabelle in unseren Turnieren zu benutzen.
Es wäre nach ihrer Ansicht Diebstahl von geistigen Eigentums und verstosse gegen das Urhebergesetz.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Liebe Grüße vom Hecht1

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Synthetic_codes Prosseco „Das ist so eine komische Sache. Ein geistiges eigentum wuerde ich es nicht...“
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Die rechtslage sieht leider anders aus.

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