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Besteht bei eine Exelarbeitstabelle Anspruch auf Urheberrecht

Hecht1 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Gemeinde,

Ich war ein reichliches Jahr Turnierleiter in einem Liga-Board,wo diverse Turnierabende durchgeführt wurden.Das Board bot Turniere in Knobel,Maumau und Schnauz an.
Jeder Turnierleiter erhielt per Datei eine Exel-Arbeitstabelle mit der wir die einzelnen Turniere abwickelten.
Die Leiterin des Liga-Board´s beendete nach etlichen Jahren ohne große Vorwarnung sämtliche Turniere und ca.60 treue Turnierteilnehmer standen somit über Nacht im Regen.
Auf Bitte dieser Turnierteilnehmer eröffnete ich kurz darauf ein eigenes Turnier-Board.
Nun kam von der Leiterin des ehemaligen Board´s eine Mahnung,ich sollte mir nicht wagen die Exel-Arbeitstabelle in unseren Turnieren zu benutzen.
Es wäre nach ihrer Ansicht Diebstahl von geistigen Eigentums und verstosse gegen das Urhebergesetz.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Liebe Grüße vom Hecht1

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peterson Hecht1 „Besteht bei eine Exelarbeitstabelle Anspruch auf Urheberrecht“
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Es wäre die Frage, ob die Leiterin des Liga-Boards für ihre Tätigkeit entlohnt wurde, genauer gesagt, ob sie angestellt war.

Wenn ja, dann gehören ihr die Tabellen nicht mehr. (Meine Meinung)

Meine ganze Programmierarbeit habe ich auch meiner damaligen Firma überlassen müssen.

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An alle zur Info peterson