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Besteht bei eine Exelarbeitstabelle Anspruch auf Urheberrecht

Hecht1 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Gemeinde,

Ich war ein reichliches Jahr Turnierleiter in einem Liga-Board,wo diverse Turnierabende durchgeführt wurden.Das Board bot Turniere in Knobel,Maumau und Schnauz an.
Jeder Turnierleiter erhielt per Datei eine Exel-Arbeitstabelle mit der wir die einzelnen Turniere abwickelten.
Die Leiterin des Liga-Board´s beendete nach etlichen Jahren ohne große Vorwarnung sämtliche Turniere und ca.60 treue Turnierteilnehmer standen somit über Nacht im Regen.
Auf Bitte dieser Turnierteilnehmer eröffnete ich kurz darauf ein eigenes Turnier-Board.
Nun kam von der Leiterin des ehemaligen Board´s eine Mahnung,ich sollte mir nicht wagen die Exel-Arbeitstabelle in unseren Turnieren zu benutzen.
Es wäre nach ihrer Ansicht Diebstahl von geistigen Eigentums und verstosse gegen das Urhebergesetz.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Liebe Grüße vom Hecht1

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Hecht1 peterson „Axo. Dann schreibt man schnell eine neue, damit die Erstellerdaten aus dem Teil...“
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die Tabelle kommt doch garnicht an die Öffentlichkeit,sie dient doch nur zur Organisation und dem schnelleren Ablauf des Turnieres
an die Öffentlichkeit in der Turnierlobby kommen von dort nur "wer ausgeschieden" ist und durch eine programmierte TZW(Tischzuweisung),wer mit wem zusammen an einen Tisch spielen muss

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An alle zur Info peterson