Guten Tag !
Eine gute Bekannte hat eine Oma,um die sie sich kümmert. Da die Oma sehr "lieb" ist, wird bzw. wurde sie massiv von tel. Gewinnspiel-Abzockern ausgenommen. Meine Bekannte hat seit über einem Jahr Kontovollmacht und führt einen verzweifelten Abwehrkampf gegen diese digitalen Blutsauger, die frech abbuchen, was nur geht. Da die Schnarchsäcke der dortigen Sparkasse wenig arbeitsfreudig sind, musste meine Bekannte schon mehrfach auf den Tisch hauen, bis die sich bequemten, Abbuchungen zurückzuholen. Wollten meist vertrösten..
Na gut, ich half ihr, das mal ganz auf die Reihe zu kriegen und ne Zeitlang war tatsächlich Ruhe. Jetzt erwähnte sie, dass da wieder was sei und bat mich, für sie einen Brief einzuwerfen. Auf genauere Rückfrage sagte sie mir, es wäre wieder eine Abbuchung gewesen (wie üblich Anruf irgendwann bei Oma, dann Abbuchung, Rückbuchung durch Bekannte, darauf böser Brief). Ich leierte wieder mein übliches Sprüchlein runter von gar nix tun, nur bei gerichtl. Mahnbescheid, bis ich bei den Worten "Kündigung im letzten Brief sei zu spät" alarmiert wurde. Sie gab zu, dieser Firma geschrieben zu haben und per sofort gekündigt zu haben, was die Firma als "nicht fristgerecht zurückwies". Soweit der Stand zur Zeit. Hab sie im ersten Moment angemotzt, weil wir das doch schon so oft hatten..
Also, klare Frage: Wenn sie aufgrund einer derartigen Abbuchung den Betrag zurückbuchen lässt und dann dieser Firma schreibt, dass sie per sofort kündigt, hat sie damit im Gerichtsfall ein bestehendes Vertragsverhältnis eingeräumt ? Und wenn ja, lässt sich dann noch was machen ? Oma kann sich an nix erinnern und Schriftliches soll angeblich nicht da sein.
Sch..se, verdammt ! Ich habs ihr mindestens zehnmal erklärt von wegen nie antworten, immer ignorieren bis Mahnbescheid (ist nie einer gekommen), auf gar nix einlassen, und und... Wie kann man die Leute denn noch von so was abbringen ? 11 mal erklären oder was ? Verflucht ! Jetzt will sie das Konto wechseln.
Bitte rat mir einer was... Danke !!
Alibaba
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Könnte diese Widerrufsbelehrung nicht aber auch mündlich erfolgt sein?
Mit der Beweisbarkeit hast du natürlich recht.
CU
Olaf
P.S. Lese gerade eben den Beitrag weiter unten von unserem Rechts-Experten out-freyn ;-)
* Der Kunde muss sie [die Widerrufsbelehrung] in Textform erhalten.
Dann hab ich mich getäuscht... ich kann mich dunkel erinnern, gelesen zu haben dass auch bei der Widerrufsbelehrung die Form nicht von Bedeutung ist, allerdings ist das auch schon einige Jahre her. Evtl. hat sich hier ein Gesetz zugunsten des Verbrauchers geändert.