Guten Tag !
Eine gute Bekannte hat eine Oma,um die sie sich kümmert. Da die Oma sehr "lieb" ist, wird bzw. wurde sie massiv von tel. Gewinnspiel-Abzockern ausgenommen. Meine Bekannte hat seit über einem Jahr Kontovollmacht und führt einen verzweifelten Abwehrkampf gegen diese digitalen Blutsauger, die frech abbuchen, was nur geht. Da die Schnarchsäcke der dortigen Sparkasse wenig arbeitsfreudig sind, musste meine Bekannte schon mehrfach auf den Tisch hauen, bis die sich bequemten, Abbuchungen zurückzuholen. Wollten meist vertrösten..
Na gut, ich half ihr, das mal ganz auf die Reihe zu kriegen und ne Zeitlang war tatsächlich Ruhe. Jetzt erwähnte sie, dass da wieder was sei und bat mich, für sie einen Brief einzuwerfen. Auf genauere Rückfrage sagte sie mir, es wäre wieder eine Abbuchung gewesen (wie üblich Anruf irgendwann bei Oma, dann Abbuchung, Rückbuchung durch Bekannte, darauf böser Brief). Ich leierte wieder mein übliches Sprüchlein runter von gar nix tun, nur bei gerichtl. Mahnbescheid, bis ich bei den Worten "Kündigung im letzten Brief sei zu spät" alarmiert wurde. Sie gab zu, dieser Firma geschrieben zu haben und per sofort gekündigt zu haben, was die Firma als "nicht fristgerecht zurückwies". Soweit der Stand zur Zeit. Hab sie im ersten Moment angemotzt, weil wir das doch schon so oft hatten..
Also, klare Frage: Wenn sie aufgrund einer derartigen Abbuchung den Betrag zurückbuchen lässt und dann dieser Firma schreibt, dass sie per sofort kündigt, hat sie damit im Gerichtsfall ein bestehendes Vertragsverhältnis eingeräumt ? Und wenn ja, lässt sich dann noch was machen ? Oma kann sich an nix erinnern und Schriftliches soll angeblich nicht da sein.
Sch..se, verdammt ! Ich habs ihr mindestens zehnmal erklärt von wegen nie antworten, immer ignorieren bis Mahnbescheid (ist nie einer gekommen), auf gar nix einlassen, und und... Wie kann man die Leute denn noch von so was abbringen ? 11 mal erklären oder was ? Verflucht ! Jetzt will sie das Konto wechseln.
Bitte rat mir einer was... Danke !!
Alibaba
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wenn man Kontovollmacht hat dürfte das Rückbuchen kein Problem sein. Vielleicht wäre es gut die Sparkasse mal auf die besonderen Umstände hinzuweisen.
Wie wäre es mit einer anderen Tel. Nummer für die Oma?
fbe
Hi Alibaba,
du hast schon Recht. Wenn man etwas kündigt, bestätigt man hiermit, dass es etwas zu kündigen gibt und räumt damit die während der Laufzeit anfallenden Gebühren als rechtmäßig ein.
Wenn die alte Dame deine Bekannte als Betreuerin, früher Vormund, einsetzen würde, hätte man einen sauberen Schnitt. Betreute sind nicht mehr eigenständig geschäftsfähig.
Das läuft übers Amtsgericht.
Ansonsten hast du alles richtig gemacht mit deiner Beratung.
Telefonnummer wechseln, Kontoverbindung wechseln und Oma immer wieder aufklären.
LG Dieter
Nein, definitiv nicht.
Für einen Vertrag bedarf es zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Liegen die nicht vor und es wird trotzdem - sozusagen prophylaktisch - gekündigt, wird der Vertrag nicht dadurch geheilt. Eine Kündigung ist keine Bestätigung einer vorherigen gegensätzliche Willenserklärung bzw. durch eine Kündigung wird ein Vetragsverhältnis nicht bestätigt!
allerdings können Telefonaufzeichnungen gültige verträge dastellen, und von Hörensagen machen das die anbieter auch oft(ich habe keine erfahrungen mit den Telefonterror warum auch immer^^)
Daher sollte man bei Telefongesprächen nach dem Hinweis
"Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Telefongespräche zu Qualitäts- und Trainingszwecken gelegentlich aufzeichnen..." dieser Aufzeichnung unbedingt widersprechen - dann ist ein Beweis durch einen dann rechtswidrigen Mitschnitt ausgeschlossen.
Das verstehe ich nicht so ganz... wenn man eh den Verdacht hegt, dass man abgezockt werden soll, dann lässt man sich doch auf ein solches Gespräch gar nicht erst ein? Falls der Anruf aber doch seriös ist - z.B. vom Internetprovider oder einem anderen Unternehmen - dann spricht doch nichts dagegen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird?
Ganz ehrlich, ich hab da noch nie widersprochen, jedenfalls nicht in solchen Fällen.
CU
Olaf
Die sollten die Leute, die da zuhören bzw. die Aufzeichnungen auswerten, lieber selber ans Telefon setzen. Davon würde die Servicequalität viel deutlicher profitieren, weil man dann nicht endlos in irgendwelchen Warteschleifen hinge.
Du weißt auch bei eigentlich seriösen (bzw. seriös wirkenden) Anrufern nie so ganz genau, was mit diesen Aufzeichnungen angestellt wird. Man kann es möglicherweise als Paranoia bezeichnen, aber ich habe keine Lust, mir irgendwann ein zusammenmontiertes Audiofile anhören zu müssen, auf dem ich angeblich zu allem möglichen "Ja und Amen" sage.
An die Möglichkeit einer Audiomontage hatte ich auchschon gedacht. Das ist mit heutigen technischen Mitteln sogar sehr leicht möglich, auch ohne dass man die Schnitte in Form von z.B. Knacksern hört. Wobei... gerade weil das so ist, ist die Beweiskraft eines solchen Audiofiles auch nur eine sehr geringe.
Die sollten die Leute, die da zuhören bzw. die Aufzeichnungen auswerten, lieber selber ans Telefon setzen. Davon würde die Servicequalität viel deutlicher profitieren, weil man dann nicht endlos in irgendwelchen Warteschleifen hinge.
Jein... klar, man könnte Kommunikationstrainer dazu zweckentfremden, selber aktiv mitzutelefonieren, nur wäre das a) ein teures Perlen-vor-die-Säue-Werfen und b) sollen die Call-Agents durch das Kommunikationstraining sicherer werden und qualitativ besser arbeiten. Auch das kommt letztlich den Kunden zugute, die sich an der Hotline einen kompetenten und fachlich sicheren Ansprechpartner wünschen.
CU
Olaf
Und wie willst Du beweisen, daß Du der Aufzeichnung widersprochen hast?
Anders herum wird ein Schuh daraus: Das Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist strafbar (§ 201 StGB). Wer es dennoch tut, muss beweisen können, dass der Gesprächspartner einverstanden war.
Also bin nicht ich, sondern der Gegner in der Beweislast.
Die können das auch nicht beweisen.daß ich dem zugestimmt habe.
Meistens gehen die Abfragen so:
"Wir zeichnen zu Schulungszwecken auf bla bla, wenn Sie das nicht wollen, sagen Sie vor dem Gespräch Bescheid."
Und dann.............. ?
Ich glaube aber, Bandaufnahmen sind vor deutschen Gerichten nicht als Beweis zulässig.
Irgendwie beißt sich die Katze hier auch in den eigenen Schwanz.
Um zu beweisen, dass ich "Ja" gesagt habe, müssten sie eben dieses bereits aufgezeichnet haben - zu dem Zeitpunkt noch ohne meine Zustimmung *g*.
CU
Olaf
Hallo.
Wo hat sie denn einen Vertrag abgeschlossen anscheinend (Schriftverkehr ???) ?
Wenn ich eine Abbuchung bemerken würde die falsch sei; dann würde ich es auch zurückbuchen lassen.
Und denen schreiben dass kein Vertrag zustande kam.
Die sollen mich in Ruhe lassen sonst kommt eine Anzeige !
Etwas zu kündigen im Nachhinein muss schon meist gute Gründe haben.
Vielleicht lässt sich dadurch etwas machen; dass angeblich nichts schriftliches da ist.
An die Firma aber kann sie sich erinnern ?
Welcher Vertrag es sein soll auch ?
Sei nicht so böse mit der Oma - alte Leute sind einfach nervig :-)) !
Und sehr vergesslich.
Gruss.
Verträge sind grundsätzlich formfrei. Die paar Ausnahmen sind gesetzlich explizit genannt. Ein normaler Kauf- oder Werkvertrag bedarf nicht der Schriftform - oder setzt Du beim Friseur oder an der Supermarktkasse immer erst einen schriftlichen Vertrag auf?
Nein, natürlich nicht. Ich meinte halt daß die Oma anscheinend einen Vertrag angegangen hat -
aber da könnte ja jeder kommen ohne jeglichen Schriftverkehr.
Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat.
So, und was sagst Du da zu ? ;-) Also lässt sich dann was machen !!!
Gruss.
Könnte diese Widerrufsbelehrung nicht aber auch mündlich erfolgt sein?
Mit der Beweisbarkeit hast du natürlich recht.
CU
Olaf
P.S. Lese gerade eben den Beitrag weiter unten von unserem Rechts-Experten out-freyn ;-)
* Der Kunde muss sie [die Widerrufsbelehrung] in Textform erhalten.
Dann hab ich mich getäuscht... ich kann mich dunkel erinnern, gelesen zu haben dass auch bei der Widerrufsbelehrung die Form nicht von Bedeutung ist, allerdings ist das auch schon einige Jahre her. Evtl. hat sich hier ein Gesetz zugunsten des Verbrauchers geändert.
Das steht in Art. 240 EGBGB unter Punkt 2.
[...] in Textform mitzuteilen [...]
Mit der Schuldrechtsreform 2002 wurde die EU-Richtlinie in nationales Recht (hier: BGB) überführt.
Für Telefongeschäfte gilt eigl. 2 Wochen Kündigungsfrist, und solange deine Oma noch geschäftsfähig ist ist sie in der Lage gültige Verträge zu schließen auch über Telefon.
Ich bin mir grad nicht sicher, ob die Firma die Widerufsfrist mit einer belehrung per Post einleiten muss, das war zumindest mal in der Diskussion - in der Richtung würde ich mich mal erkundigen.
Die Variante die Dieter beschrieben hat mit den leumund solltet ihr aber in Betracht ziehen, den dann besteht auch kein bedarf für Kündigungen mehr ansonsten würde ich deiner bekannten raten weiter ihre Kündigungen zu verschicken den hier dreht es sich um rechtlich haltbare Verträge.
Hallo, und Dank für die zahlreichen Meldungen ! Nur, ums nochmal klar darzustellen: Ich habe eine gute Bekannte, die ihrerseits eine liebenswerte alte Oma betreut. Sie ist die Enkelin, wohnt aber leider hier im Städtchen und die Oma ausserhalb aufm Kaff. Und kein Auto. So fährt sie fast jede Woche 1-3 Tage hin, usw. Dabei dann auch Briefverkehrsichtung, Banklauferei, etc.
Das Hauptproblem ist sicher die Oma. Sie ist einfach zu lieb, um aufzulegen oder "Danke, nein !!!" zu sagen; zu lieb und/oder wohlerzogen, das ist die Crux. Also immer Blabla (netter junger Mann...) und Patsch - erwischt ! Nummer hatten wir schon geändert und die Sch...sparkasse weiss sehr wohl um die Umstände. Es macht halt Arbeit und nervt. Hätte ich meiner Bekannten nicht schon vor längerer Zeit gesagt, die MÜSSEN, drohe notfalls mit Beschwerde bei Zentrale oder Aufsicht, dann hätte man sie weiter abgewimmelt. Deswegen bin ich AUCH so sauer !!! Die Oma ist da 50 oder mehr Jahre Kunde. Ist eh nur so eine Dorffiliale mit 2-3 Leuten. Nach der Beschwerde gings ja auf einmal ganz flott, aber leider ist auch meine Bekannte so konfliktscheu und sowohl rechtlich als auch PC/Internet-mässig nicht allzu uptodate. Hach, die Leute ! Welch ein Biotop für Aasgeier !!!
Ja, sorry, so in etwa siehts aus. Ausgeschimpft hab ich übrigens die Bekannte und nicht die Oma. Hab klar und deutlich gesagt, NIE BEANTWORTEN (ausser MB, klar !). Die Oma ist auch vergattert, aber obs hilft... Sie ist nunmal, wie sie ist, eine liebe alte Dame, aber kopfmässig noch fit. Erziehung/Manieren, das isses ! Klar wird sie eingewickelt. Aber schriftlich liegt offensichtlich nichts vor, auch kein "Herzlich willkommen in der Gemeinschaft der Bald-Millionäre". Auf alle Fälle hab ich wegen dieser blöden Kündigung ein ganz ganz übles Gefühl.
Ich müsste unbedingt wissen, ob und wie ich die Truppe in diesem Stadium noch abwimmeln kann. Abgebucht haben sie schon, wurde aber storniert ! Vielleicht dummstellen und hinschreiben "Im Namen meiner Grossmutter und nach Rücksprache mit Rechtsbeistand fordere ich sie auf, die Belästigung und Abbuchung einzustellen, da sonst Anzeige erstattet wird !". Vielleicht stecken sie automatisch zurück, da ja das allg. Gerichtsklima verbraucherfreundlicher ist und Reizthema "Aasgeier bedroht alte Oma" und so. Vielleicht darauf bauen... ??
Alibaba
Generell mal zur Sparkasse.
Wenn die eine Lastschrift nicht zurückbuchen will, weil die Angestellten zu "faul" sind, dann sollte man denen mal mitteilen, daß man weiß, wo die BaFin wohnt.
Und das würde ich mit dem Vorstand dieses Vereins abklären, wenn der Sparkassenleiter nicht einsichtig ist.
Zu den abgeschlossenen Verträgen mag ich mich nicht äußern, aber ich denke wohl, daß die Telefonnummer und Adresse der Oma in diesem Abzockermilieu einen großen Stellenwert genießt und sicherlich auch geldwert gehandelt wird.
Im übrigen würde ein Hilferuf bei MDR-Escher oder SAT.1-Meyer hilfreich sein.
Es kann doch nicht sein, daß man solche Personen ungeschützt läßt.
Himmel und Hölle in Bewegung setzen. Bundersnetzagentur belästigen usw.
Grüss Euch !
Mir sind leider out-freyns und Crazy Eyes für unsere Seite ungünstige Argumente nur allzu sehr bewusst. Aber ich bin bloss gelernter Kfm. und kein Anwalt und weiss auch nicht, was sich ganz konkret in dieser Sache von der Legislative zuletzt getan hat. Das hat ja (traurigerweise zum Glück !) solche Dimensionen angenommen, dass sogar unsere Politiker sich bemüssigt sehen, dagegen etwas zu tun, und seis auch nur, um Goodwill zu erschleimen.
Diese Verhaltensmassregeln hab ich zwar meiner Bekannten genau erklärt, und gebeten, die Oma genau zu instruieren, wie sie sich verhalten soll. Aber ich fürchte, auch ohne dement zu sein, dass die alte Dame in diesem Dschungel und mit der Schlechtigkeit der Menschen hoffnungslos überfordert ist. Wird wohl so sein, dass solche Namen in dieser Szene gut dotiert werden, zum Kotzen !
Die Schnarchsäcke von der dortigen SPK machen ja mittlerweilen, aber leider erst nach massivem Geschrei und Gedrohe. Grosse Hilfe oder ein wenig "Achtgeben auf schwächere Mitglieder der Gesellschaft" ist von daher kaum zu erwarten. Hauptsache Kontogebühr und keine Umstände ! Auf dem Kaff gibts auch nur die Filiale.
Dazu hat Oma ihr Hexenhäusschen dort und Bekannte lebt hier, im Städtchen, mit Macker und (Sorgen-)tochter, kann also auch nicht ganz zur Oma ziehen oder umgekehrt. Die ganz normalen Generationsprobleme halt.
Aber ich hab Bekannte nochmal "knallhart" verhört: Zeitlich folgender Ablauf. Sie fuhr zur Oma und ging wie immer auf dem Weg bei der Bank vorbei. Auf den Auszügen fand sie wieder mal so eine Abbuchung und liess sie sofort zurückbuchen. Bei der Oma in der Post lag ein Schrieb a la "Herzlich Willkommen bei uns..." MIT der Widerrufsbelehrung. Natürlich kam der Brief erst zum Ablauf der Frist. Oma schwor "Stein und Bein", da war nix in Bezug auf Anrufe Fremder. Ausserdem hört sie in der letzten Zeit immer schlechter. Sie wurde eindringlich gebeten, wenn Fremder oder nix verstehn, dann sofort auflegen. Auf diesen Brief hin hat Bekannte sofort und unwiderruflich gekündigt und sich Abbuchungen verbeten. Und DARAUF kam postwendend die Antwort, "verspätete Kündigung.. usw.".
Besagte Firma ist aus der Schweiz und war der Bekannten neu, also war vorher noch nicht bei der Oma aufgetaucht. Adresse, Adresse, Du musst wandern, von der Einen zu der andern (Firma)...
Ich hab wirklich genau nachgehakt, aber wenn Oma sagt, da wäre nichts gewesen. Wenn die einen Mitschnitt haben, wo zittrige Omastimme sagt, "Hallo, hallo, wer ist denn da?" und dann auflegt, dann kann man damit wohl schon den Gerichtsgang riskieren...? Noch dazu vor dem Hintergrund, dass solche Firmen diese Oma bis vor etwa 2-3 Monaten (Beginn unserer "Offensive") so ausgeblutet hatten, dass sie weinend ihrer Enkelin gebeichtet hat, sie habe kein Geld mehr von der Rente zum Einkaufen. Hach, ich krieg nur beim Schreiben schon wieder so ne Wut !!!!
Aber das TV ist jetzt wohl nicht mehr so erpicht auf solche Stories. Die gibts zuhauf, und die Problematik ist ja auch nicht neu. Man kann aber auch schlecht allen älteren Menschen Aufpasser zur Seite stellen, zumal einem manche dafür den Vogel zeigen würden. Da kann bestimmt nur die Legislative helfen, wenn überhaupt. Ein generelles Verbot von Gewinnspielen ist in unserer freien Marktwirtschaft auch unmöglich. Gibt ja wohl auch seriöse, oder ? Scheissspiel !
Alibaba
Wende Dich doch mal mit den konkreten Unterlagen an die örtliche Verbraucherzentrale und lass Dich dort beraten, was Du da unternehmen kannst bzw. solltest.
Aus der Entfernung und ohne die genauen Tatsachen zu kennen, ist das furchtbar schwierig...
Meines Wissens beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem Erhalt der "Widerufsbelehrung".
Gruss
Korrekt.
Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame (s.u.) Widerrufsbelehrung erhalten hat. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.
Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung :
* Der Kunde muss sie in Textform erhalten.
* Sie muss den Verbraucher darüber belehren, dass er ein Widerrufsrecht hat, und wie er es ausüben kann.
* Sie muss Namen und Anschrift desjenigen enthalten, an den die Widerrufserklärung zu richten ist.
* Sie muss einen Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist enthalten.
Hoffnung !?? Das mit dem Beginn der Widerrufsfrist wäre tatsächlich DER Hoffnungsschimmer. Zeitlich gesehen hat meine Bekannte ja ihren Brief sofort bei Erhalt dieses Briefs (Herzlich Willkommen...blabla plus Belehrung über Widerrufsfrist, wobei ja die 14Tage-Frist abgelaufen war.) geschrieben und abgeschickt. Aber Erhalt der Belehrung und darauffolgende Kündigung erfüllen ja damit die rechtlichen Gegebenheiten. Muss jetzt nur nochmal (zur Sicherheit) erfragen, wie lange der Brief bei der Oma gelegen haben könnte bis Bekannte ihn gefunden hat. Aber das muss ganz frisch gewesen sein. Hoffentlich hat sie per Einschreiben geschrieben ?
Danke erstmal an Euch alle. Schade, aber die Welt ist nun mal so, wie sie ist.
Schöne Festtage an Alle !!!
Alibaba
Servus, ich nochmal. Wollte noch allgemein zu den letzten Beiträgen was sagen. Ich bin mir sicher, dass sich solche "Einverständnistelefonate" technisch montieren lassen, aber ich glaube auch, dass diese Abzocker oder moderne Drückerkolonnen solche "Geheimdienstmethoden" nicht riskieren würden. Da dürfte es eher die Masse machen, und machen im Sinne von stressfrei. 1000x versuchen, 100 zahlen erstmal, 50 kann man vielleicht noch mit Druck bluffen usw... - nächste 1000. Dann Firmenwechsel. Selbst wenn diese Montagen gut gemacht sind, so ist hier doch ein grosser Unsicherheitsfaktor vorhanden (zufällig war Besuch da und 5 Leute schwören, dass nix.. oder so). Solche Methoden überleben auch keine Verhandlungen mit Sachverständigen - nicht im derzeitigen verbraucherfreundlichen Klima. Machbar, na klar !
Was würdet Ihr mir jetzt empfehlen, der Bekannten für ihre Oma zu raten ?
Null Kontakt mehr und Anwalt, falls tatsächlich mal ein MB kommen sollte, oder nochmal schreiben und Vertragsverhältnis bestreitung plus Drohung mit Anzeige, wenn Oma belästigt wird ?
Auf eins von beiden müsste es ja hinauslaufen. Aber rumjammern und auf Verständnis hoffen (Brief a la "bitte lassen Sie doch meine arme Oma in Ruhe, ich zahl ja einmal freiwillig", wie es (etwas ängstliche) Bekannte ansprach, möchte ich auf keinen Fall mittragen. Aber natürlich ists ja auch nicht mein Geld und Risiko.
Schöne Feiertage an Alle
Alibaba
Hallo Alibaba,
hmm, währ es nicht mittlerweile angebrachter, Du/Ihr finanziert einen Rechtsbeistand? Wohl auch mit Sicherheit günstiger?
Es ist ja nett die Tränendrüse der Oma zu benutzen, aber so kommt ihr ja langfristig nicht weiter..
Sorry für meine Direktheit, aber Du bauscht das Thema immer sehr weit auf..!
Gruss
Direktheit ist schon ok. Nur kommen Einwände und Vorschläge, und ich versuche immer höflich zu sein und auf die einzelnen Einwände zu antworten. Vielleicht neige ich auch dazu, Dinge erklären zu müssen, die auch mit dem Thema zu tun haben. Und manchmal erweitert sich auch das Thema selbst durch zeitliche Abläufe oder Ein/Ausgrenzung einzelner Bereiche.
Wie dem auch sei, ich werde mir Mühe geben - ok ?
Und zum Thema Rechtsbeistand nehmen Folgendes: Ich kenne meine Bekannte seit Jahren. Wenn ich ihr das rate, macht sie es nicht (Kosten), sondern macht ziemlich sicher Mist. Und das möchte ich nicht.
Durch die Infos zur Widerrufsfrist ist mir ja schon sehr geholfen. Vielleicht ist ja ein Rat zu einer der beiden Möglichkeiten des weiteren Vorgehens noch drin ? Ist ja wohl auch eine soziale Angelegenheit, nicht wahr ?
Alibaba
Nöö, du hast schon Recht.
Das ist ein Bescheidenes Spiel. Halt uns mal auf dem laufenden.
Gruss
Hallo !
Habe mich zum "Aussitzen" entschieden, bzw. nicht mehr reagieren bis MB kommt und dann RA nehmen. Stetes zurückbuchen bei weiteren Abbuchungsversuchen. Oma wurde nochmals (zum zigten Mal !!) eindringlichst gewarnt, am Telefon mit fremden Leuten zu quatschen UND bei Fremden egal, was sie sagen, ganz schnell wieder auflegen (falls Drohanrufe) . "Böse Briefe" werden zur Sicherheit aufbewahrt. Ausserdem wird am Anfang des kommenden Jahres das Konto gekündigt bzw. mit neuer Nummer versehen.
Hoffen wir, dass es erstmal reicht...
Euch allen gutes neues Jahr !!!
Alibaba