Hallo zusammen!
Seit Mitte Oktober hat ebay in diversen Kategorien, z.B. CDs oder DVDs, zwangsweise die Versandart "kostenlos" als 1. Versandvariante eingeführt.
Mir geht gerade folgendes durch den Sinn: Nehmen wir an, ich verkaufe in Zukunft eine CD, erziele durch den kostenlosen Versand vielleicht einen etwas höheren Preis, vielleicht auch nicht - in jedem Fall bleibe ich auf den Versandkosten sitzen.
Nehmen wir an, der Käufer möchte die CD selbst abholen. Hat er jetzt das Recht, einen Preisnachlass in Höhe der Versandkosten zu verlangen mit dem Argument, dass ich durch die Selbstabholung die Portokosten einsparen würde? Immerhin ist ja nicht gesagt, dass ich durch den Nulltafirversand tatsächlich einen höheren Preis erzielt habe, das ist Spekulation.
Natürlich könnte ich, um allem aus dem Weg zu gehen, in Zukunft darauf verzichten, Selbstabholung anzubieten - möchte ich aber eigentlich nicht.
Wie seht ihr die Sache?
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Der Knackpunkt ist die Formulierung "auf Verlangen des Käufers" - das lässt natürlich Interpretationsspielraum.
Den kann man ja umgehen... Du sendest dem Käufer nach der Auktion eine eMail, in der Du ihm mitteilst, wo er seine Ware abholen kann. Es wird eine eMail zurückkommen, in der der Käufer leicht verständnislos darauf hinweisen wird, dass er davon ausgegangen sei, dass ihm das Ding zugeschickt wird. Darauf fragst Du nochmals per eMail "Soll ich wirklich?" - nach dem folgenden "Ja klar, Du Idiot!" hast Du das nötige Verlangen des Käufers schwarz auf weiß...
Das LG Berlin war da übrigens dem gesunden Menschenverstand ein gutes Stück näher...
Den kann man ja umgehen... Du sendest dem Käufer nach der Auktion eine eMail, in der Du ihm mitteilst, wo er seine Ware abholen kann. Es wird eine eMail zurückkommen, in der der Käufer leicht verständnislos darauf hinweisen wird, dass er davon ausgegangen sei, dass ihm das Ding zugeschickt wird. Darauf fragst Du nochmals per eMail "Soll ich wirklich?" - nach dem folgenden "Ja klar, Du Idiot!" hast Du das nötige Verlangen des Käufers schwarz auf weiß...
Das LG Berlin war da übrigens dem gesunden Menschenverstand ein gutes Stück näher...