Hallo zusammen!
Seit Mitte Oktober hat ebay in diversen Kategorien, z.B. CDs oder DVDs, zwangsweise die Versandart "kostenlos" als 1. Versandvariante eingeführt.
Mir geht gerade folgendes durch den Sinn: Nehmen wir an, ich verkaufe in Zukunft eine CD, erziele durch den kostenlosen Versand vielleicht einen etwas höheren Preis, vielleicht auch nicht - in jedem Fall bleibe ich auf den Versandkosten sitzen.
Nehmen wir an, der Käufer möchte die CD selbst abholen. Hat er jetzt das Recht, einen Preisnachlass in Höhe der Versandkosten zu verlangen mit dem Argument, dass ich durch die Selbstabholung die Portokosten einsparen würde? Immerhin ist ja nicht gesagt, dass ich durch den Nulltafirversand tatsächlich einen höheren Preis erzielt habe, das ist Spekulation.
Natürlich könnte ich, um allem aus dem Weg zu gehen, in Zukunft darauf verzichten, Selbstabholung anzubieten - möchte ich aber eigentlich nicht.
Wie seht ihr die Sache?
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
kannst du die versandkosten nicht auch weiterhin in Text einfordern, afaik ist der da bindend ;)
Der preisnachlass ist aber verhandlungssache, nicht woraus du zwangsweise anspruch hast aber wenn du fragst hey ich bin heute abend in der gegend kann ich mir da die CD abholen und dann sparst du dir den Weg zur post und dafür leitest du mir die ersparniss beim Versand weiter wirst du vermutlich öfters erfolg haben.
Nein, kann ich nicht.
Ich *muss* als 1. Versandoption den kostenlosen Versand anbieten, da beißt die Maus keinen Faden ab. Dann kann ich nicht im Text etwas anderes schreiben.
"Verhandlungssache" - genau das geht gegen den Geist einer Auktion. Wenn jemand für X Euro etwas ersteigert hat, dann soll er die gefälligst zahlen oder sonst gleich weniger bieten.
CU
Olaf
Hallo,
schönen Abend Olaf,
ich würde an Deiner Stelle schon die Versandkosten auf das Grundgebot aufschlagen, also den Anfangspreis so setzen das da die Versandkosten schon beinhaltet sind.
Für einen Appel und Ei sollte man sich nicht der Verantwortung (die auch diese Geschäftsabwicklung beinhaltet) aussetzen.
Kein Geschäft kann nur mit bzw. bei "Sparfüchsen" existieren.
Gruß
Manfred
Hi Manfred,
Das kommt definitiv nicht in Frage! Ich stelle alle meine Artikel für 1 Euro ein, selbst wenn es ein Rolls-Royce wäre...
Zum einen entstehen mir andernfalls zusätzliche Ebay-Gebühren, auch ist das Galeriebild dann nicht mehr kostenfrei.
Zum anderen verschlechtern sich die Verkaufschancen ganz erheblich, wenn ich mehr als 1 Euro Startpreis nehme. 1 Euro - das lockt die meisten Kaufinteressenten an. Gilt inzwischen als erwiesen, auch ich habe damit nur gute Erfahrungen gemacht.
Gut, wenn sich das in Zukunft nicht mehr lohnt, lasse ich es ganz bleiben und sehe mich nach anderen Möglichkeiten um - Amazon oder Second-Hand-Laden wären da eine Überlegung wert.
Trotzdem danke!
CU
Olaf
Das ist echter Glaube an den Markt.
Schwarz-Gelb wird dir gefallen :P
Sonst lasse ich ja keine politische Diskussion aus - hier aber sage ich mal nix zu... Schwarz-GelD ;-))
Aber ganz im Ernst - die praktische Erfahrung mit ebay gibt mir recht. Bei Auktionen pendeln sich immer realistische Preise ein, immer vorausgesetzt, dass die Zielgruppe regelmäßig bei ebay hereinschaut.
Wenn man z.B. ein Musikinstrument, das mehrere 100 Euro wert ist, für 1 Euro einstellt, dann geht es trotzdem - oder gerade deswegen *bg* - für mehrere 100 Euro weg.
Naja... beim ersten Mal war schon etwas Nervenkitzel dabei ;-)
CU
Olaf
Ich hab schon Musikequipment für mehr als den Originalpreis weg gehen sehen weil offenbar einige Leute die <aktuellen> Preise nicht wirklich prüfen. Gute Erfahrungen hab ich damit gemacht mehr als 1 Bild
zu verwenden auch wenns ein paar Cent mehr kostet. Probleme hab ich als Käufer meistens eher mit den
einschlägigen Packetdiensten.
Bei Musikequipment ist das *teilweise* normal.
Extremstes Beispiel: Roland TB-303, Bass-Synthesizer mit rudimentärem Step-Sequencer, Neupreis Anfang der 80er Jahre 600 DM - geht heutzutage für rund 1.000 Euro(!!) weg... ähnlich heftig ist es mit den legendären Drummachines wie TR-808/909.
Natürlich sind das alles nur Ausnahmen und keinesfalls repräsentativ. Normalerweise ist der Wertverfall ziemlich steil. Allerdings kann ich hier nur für *elektronische* Instrumente/Equipment sprechen, bei analogen Teilen kenne ich mich nicht so aus. Gut möglich, dass Gitarren(-verstärker) u.dgl. einen langsameren Wertverfall verzeichnen.
Ich verschicke ganz viel mit Hermes und habe damit ausgezeichnete Erfahrungen gemacht. Es dauert länger, das sage ich den Käufern auch immer rechtzeitig vorher. Geklappt hat es aber immer sehr gut.
DHL ist schneller, dafür wesentlich teurer - und das Online-Tracking ist eine einzige Katastrophe. Was da an hirnrissigen "Fehlermeldungen" steht, geht auf gar keine Kuhhaut, so in der Art wie "Sendung konnte aus unbekannten Gründen nicht zugestellt werden", manchmal steht da auch plötzlich ein veränderter falscher Empfängername. Mann, haben die mich schon graue Haare gekostet.
CU
Olaf
Nix is. Ich bin zwar eher Käufer bei Ebay aber ich kanns nicht leiden wenn jemand nachträglich noch versucht
den Preis zu drücken, meist mit so fadenscheinigen Begründungen. Selbstabholer sind einfach im Vorteil
wenn sie denn in der Nähe sind, allerdings ist mir das in der Regel egal bei 1,90€ Versand bei einer CD,
da kostet ja das abholen im Prinzip sogar mehr. Wenn ich mal was verkaufe dann biete ich Selbstabholung auch an,
wurde auch schon genutzt. Ich empfinde es einach als ein Seriösitätsmerkmal wenn Selbstabholung und vorher antesten bzw.
prüfen des Artikels möglich ist.
Genau Paolo, eben deswegen würde ich auch eher ungern auf die Option Selbstabholung verzichten - macht einfach einen guten Eindruck beim Kaufinteressenten.
Was das Nachverhandeln angeht - sehe ich im Prinzip genau so, nur in diesem Fall könnte der Käufer argumentieren, dass ich die 1,90 für Porto und Versandtasche einspare, eher sogar dass er selbst noch zusätzlichen Aufwand durch die Abholung hat.
In der Vergangenheit stellte sich das Problem gar nicht, denn da habe ich den Versand immer in Rechnung gestellt - es sei denn, der Käufer wollte selbst abholen.
Diese neue "Rechtslage" bei ebay verunsichert mich etwas.
CU
Olaf
Warum sollte das billiger sein?
Der Preis hat doch mit Versand nichts zu tun, da diese Null sind.
Du machst Dir Gedanken über Dinge, die es nicht gibt.
Selbstabholung ist doch nur für Leute, die es schneller als die Post haben wollen.
Du solltest Dir lieber darüber Gedanken machen, daß Du durch den kostenlosen Versand jetzt haftbar bist.
Billiger deswegen, weil ich den Artikel weder in eine Luftpolstertasche packen noch diese frankieren muss.
...daß Du durch den kostenlosen Versand jetzt haftbar bist.
Warum denn das? Da sehe ich nun wieder keinen Zusammenhang. Ich versende kostenlos und trage "zum Dank dafür" obendrein auch noch die Gefahr? Das kann doch nicht wahr sein.
Fehlt nur noch, dass meine Käufer jetzt auch noch 14-tägiges Rückgaberecht haben...
CU
Olaf
Hallo Olaf,
ich schreibe bei Kleinartikel immer in den Text mit rein, dass ich bei einem Verkaufspreis unter X€ immer eine Pauschale für den Versand verlange. Ich kann kein Buch für 1€ verkaufen und dann auch noch kostenlos versenden. Trotzdem möchte ich wie Du, keine Artikel für mehr als 1€ einstellen. Bis jetzt hatten alle Käufer Verständnis.
Zu dem Versandrisiko. Ich schreibe dazu, dass ich bei der kostenlosen Versandart, die dann natürlich so billig wie möglich (sprich unversichert) ist, keine Haftung beim Versand übernehme. Wenn jemand damit nicht einverstanden ist, muss er mir die Zusatzkosten für den Versicherten Versand zahlen. Da hatte ich bis jetzt eigentlich auch noch nicht Probleme.
Gruß
Tobias
P.S. Aber die meisten Dinge, dich ich bei Privaten bei Ebay gekauft habe waren schrott, irgendwie kaputt, beschädigt, oder gaaanz anders wie beschrieben. Ebay interessiert das meistens überhaupt nicht und Da kaufe ich lieber bei Amazon.
Hi Balzhofna,
Der Knackpunkt ist aber, dass ebay seit 19. Oktober zwingend vorschreibt, bei bestimmten Kategorien wie z.B. CDs oder DVDs den kostenlosen Versand als "1. nationale Versandart" anzubieten. Daran muss ich mich halten, m.E. sind davon abweichende Klauseln im Text wirkungslos. Schlimmstenfalls meldet das einer bei ebay, und meine Auktion wird gekickt.
Das Versandrisiko ist durch das BGB geregelt, § 447 BGB - meine Haftung endet bei der Übergabe an den Frachtführer. Die Versandkostenregelung hat damit nichts zu tun (konnte ich mir ja gleich nicht vorstellen).
Natürlich ist es trotzdem *auch* für den Verkäufer unangenehm, wenn eine Sendung verschütt geht. Er kann ja nicht beweisen, dass er den Brief abgeschickt hatte. Eine schlechte Bewertung ist das Mindeste, was man sich da einhandelt, wenn man für den Verlust nicht gerade steht; sicher auch eine Beschwerde bei ebay... nur, das war ja bislang auch schon nicht anders.
Ich hatte übrigens bislang (fast) immer Glück mit meinen ebay-Käufen - meine Käufer übrigens auch mit mir :-) Nur gute Bewertungen kassiert, bei den Detail-Sternchen meistens volle 5 Stück.
Amazon ist allerdings auch nicht zu verachten, ich habe dort gerade in diesem Jahr recht gut eingekauft, und zwar sowohl bei Amazon direkt als auch bei deren privaten und gewerblichen Marketing-Partnern. Immer alles erste Sahne, bis auf ein Mal - und da ist Amazon mit Schadenersatz in die Bresche gesprungen. Der Händler wurde prompt herausgeworfen, die Beschwerden hatten sich gehäuft.
CU
Olaf
Hm, mir persönlich ist das egal, ich schreib das zu der Auktion rein. Wenn Ebay löschen möchte, sollen Sie das doch machen. Sollen sich aber ja nicht wundern, warum der Umsatz stagniert. Ich möchte meine gelesenen Bücher für 2-3€ verkaufen, da geht es mehr um den Spaß und den freien Platz im Regal, als das Geld. Trotzdem möchte ich aber auch nicht draufzahlen. Die Versandabzocke vieler Anbieter hat mich in der Vergangenheit auch geärgert, aber da habe ich dann einfach nicht geboten. So mündig sollte jeder sein.
Ich muss gestehen, dass ich eigentlich auch immer mit meinen Käufern gut zurecht gekommen bin. Ich habe auch 100% und das in vielen Jahren und mit über 500 Bewertungen.
Aber bei meinen Einkäufen habe ich in letzter Zeit öfters in Klo gegriffen. Z.b. habe ich ein gebrauchtes T40 gekauft und es wurde mir ein SXGA Display, und eine ATI 9000 versprochen. Bekommen habe ich das Standard T40. Ärgerlich, aber Ebay hat mir, ohne mein Zutun, alles erstattet. War aber wohl eine Ausnahme.
Gruß
Blz
Hi nochmal, volle Zustimmung zu diesem Punkt:
Die Versandabzocke vieler Anbieter hat mich in der Vergangenheit auch geärgert, aber da habe ich dann einfach nicht geboten. So mündig sollte jeder sein.
Verstehe ich auch nicht, wieso ebay darum so ein Geschiss veranstaltet. Das weiß man doch vorher, bevor man ein Gebot abgibt?
Die neue Regelung fällt von einem Extrem ins andere. Meinetwegen soll man Versandkosten nach Kategorie begrenzen - das gab und gibt es ja auch schon - aber den Verkäufer darauf sitzenzulassen halte ich für keine gute Idee.
Ich möchte meine gelesenen Bücher für 2-3€ verkaufen, da geht es mehr um den Spaß und den freien Platz im Regal, als das Geld.
Geht mir genau so, auch mit DVDs und teilweise CDs. Nur fürchte ich - genau diese Art von Verkäufer will ebay hinausgraulen. Das ist für die Kleckerkram, die hätten am liebsten nur noch Powerseller und gar nichts Privates mehr.
Anders kann ich die Politik von ebay momentan nicht verstehen.
CU
Olaf
Natürlich haftest Du.
Wenn es nicht ankommt, dann behauptet man, Du hast es nicht abgeschickt.
Du hast es nämlich aus diesem Grund sogar versichert zu schicken, da der Kunde keine Wahl mehr hat.
Merkst Du immer noch nicht, wie ePay alles auf die Leute abschiebt.
Nein, Rückgaberecht hat er nicht, nur das Recht auf Empfang der bezahlten Ware.
Auch ist es dem Kunden egal, wie Du es verpackst. Dafür gibt es ja beim Spediteur Vorschriften. Also auch mußt Du dafür sorgen, daß es heil ankommt.
Und für alles bezahlst Du letztendlich höhere Gebühren.
Das kann man als "ePay-Versandabzocke" bezeichnen. Das ist jetzt ein neues Wort. Ich erheben kein Copyright.
Das konnte man doch früher auch schon behaupten!
Wenn ich eine CD verschicke für 1,80 Versand (= 1,45 Porto plus Luftpolstertasche), dann ist die weder bei der Post registriert noch habe ich irgendeinen Versandnachweis. An dieser Situation ändert sich doch nichts dadurch, dass ich jetzt auch noch auf dem Porto sitzenbleibe.
Die Wahl, den Artikel versichert zu verschicken, hatten meine Käufer früher auch nicht.
Entweder, es war eine kleine Sache ohne hohen Wert (z.B. CD für 3,50 €) - dann habe ich es als gewöhnlichen Brief verschickt. Wenn es dafür zu groß oder zu wertvoll war, dann als versichertes Paket.
CU
Olaf
Nein, das Recht hat er auf keinen Fall. Der vertragliche Kaufpreis ist immer das Höchstgebot. Dass für den Versand i.d.R. noch weitere Kosten anfallen, die nach dem BGB der Käufer zu tragen hat heißt ja nicht, dass der Verkäufer diese Kosten nicht übernehmen darf, wenn er denn will.
Ich frage mich bei der ganzen Geschichte nur, warum ich einen Artikel für 1 Euro Startpreis reinsetzen soll.
Nehmen wir an, es ist ein Artikel, der nicht viel Wert ist, aber aufgrund der Grösse nur als versichertes Paket versendet werden kann.
Startpreis: 1 Euro --> 2 Gebote --> Verkauft für 1,50.
Toll, da zahl ich dann 5,40 dafür, dass mir jemand diesen Artikel abnimmt.
Dann werf ich den lieber weg...
Man ist ja nun fast schon gezwungen, einen Freund mitbieten zu lassen, um wenigestens 6,90 Euro rauszuschlagen.
Das ist mal echt hirnrissig.
Moin Hausmeister,
Das hat natürlich dann einen Sinn, wenn abzusehen ist, dass der Artikel für *deutlich* mehr als einen Euro weggeht.
Keinesfalls würde ich den Startpreis höher als 1 Euro ansetzen - dann verzichte ich lieber ganz! Na gut, vielleicht probiere ich es einmal aus... aber generell ist die ebay-Community drauf eingeschworen, dass als Startpreis 1 Euro dasteht, sonst bietet keiner. Ist nicht meine eigene Erfahrung, habe ich aber schon oft gelesen. Und wie gesagt, auch die Gebühren sind sonst höher.
CU
Olaf
Dass auf einem Startpreis ab 1,-€ mehr Gebote fallen, habe ich auch schon gelesen und ist auch sicher so. Ich glaube aber nicht daran, dass der erzielte Endpreis dadurch höher ist.
Mal angenommen ich verkaufe einen Artikel der neu 50,-€ Wert ist. Gebrauchte Teile dieses Artikels gehen so für 35,-€ weg. Ich möchte mindestens 29,95 erzielen und ich habe keine Möglichkeit, jemanden mitbieten zu lassen.
Was passiert, wenn ich nun 29,- als Startpreis angebe (die höheren Gebühren lassen wir außen vor). Die Anzahl der Bieter wird drastisch sinken, da die ganzen 1,- bis 19,99 Euro Schnäppchenjäger rausfallen. Die ernsthaft Interessierten bieten eh erst kurz vor Ablauf. So kann es passieren, dass man eben erst bis zum Ende warten muss, dass jemand bietet. Letztendlich bekommt man aber i. d. R. den Preis, den man haben möchte.
Auch erscheint es mir unlogisch, warum man durch 1,-€ Startpreis mehr erzielen sollte. Denn ab einem bestimmten Preis (z.B. 20,-€) sind die Schnäppchenjäger wieder weg und der ehemalige Startpreis von 1,-€ ist auch nicht mehr zu sehen. Ich kann mich dann zwar zwischendurch daran erfreuen, dass einer 5,50 € geboten hat, aber es nutzt mir nicht wirklich etwas, weil ich eben die 29,95 haben will. Wie gesagt - die höheren Einstellgebühren sind hier aussen vor.
Alternative - Startpreis 1,-€ und kurze Zeit später (lange vor Ablauf) mit anderem Account/oder durch Bekannte gleich die 29,95 bieten ;-). Fällt nicht so auf und die Einstellgebühren sind geringer.
Denn ab einem bestimmten Preis (z.B. 20,-€) sind die Schnäppchenjäger wieder weg
Im Grunde genommen hast du recht... und ich habe es beim Beobachten meiner eigenen Auktionen schon selbst erlebt, dass mit steigenden Geboten die Gesamtzahl der Beobachter wieder *leicht* abgenommen hat.
Es ist nur so - wenn du mit 1 Euro anfängst, sammelst du in der Anfangsphase der Auktion viele Interessenten ein, die nicht beobachtet und/oder mitgeboten hätten, wäre der Startpreis höher gewesen. Es mag sein, dass einige Schnäppchenjäger abspringen, wenn der Preis ein gewisses Level überschreitet, aber eben nicht alle. Manche bleiben dabei und bieten vielleicht sogar noch ein, zweimal mit.
Das alles ist natürlich Spekulation, aber in jedem Fall kann es nicht schaden zu versuchen, erst einmal so viele potenzielle Käufer anzulocken, wie irgend möglich.
CU
Olaf
Hallo allerseits,
ich habe jetzt nicht den gesamten thread gelesen, aber für mich ist klar:
Bei eBay mit kostenlosem Versand wird von mir erstmal nichts eingestellt; auch gekauft wird nichts. Halte ich vielleicht mal so 3 Monate durch. Mal sehen, ob eBay dann wieder zu einem vernünftigen Kostenmodell zurückkommt. Wenn alle Privatanbieter das durchziehen würden....*träum*
Der Umsatz - oder wars der Gewinn? - orientiert sich ja schon nach Süden.
Gruß
Frank
Was du vor dem Semikolon schreibst, leuchtet unmittelbar ein - auch ich habe bei mir kürzlich ein "Großreinemachen" veranstaltet und alles eingestellt, was unter die neue Zwangsklausel fällt, als sie gerade noch nicht galt.
Den letzten Halbsatz verstehe ich aber nicht - für dich als Käufer ist das doch toll, wenn du keine Versandkosten mehr zahlen musst?
CU
Olaf
Na ja, man kann ja auch als Käufer mal seine Marktmacht zeigen.
Nur als privater Verkäufer zu "streiken", wird bei eBay nicht so viel Eindruck machen. Aber als Käufer auch auszufallen, wird den BWL-Fuzzis dann schon eher weh tun.
Ist ja erstmal für etwa 3 Monate gedacht. amazon und hood etc. gibt es zur Not ja auch, wenn Entzugserscheinungen auftreten sollten ;-)
Gruß
Frank
Das wird bei ebay so oder so keinen Eindruck machen. Ich behaupte, das ist der viel zitierte "Tropfen auf den heißen Stein"... in diesem Jahr habe ich Amazon für mich entdeckt, habe dort einiges gekauft, was ich sonst bei ebay gekauft hätte. Nur - das hat völlig andere Gründe.
Das Empfehlungssystem bei Amazon ist einfach nur genial. So viel Musik kennengelernt wie 2009 habe ich zuvor in Jahren nicht. Danke Amazon!
CU
Olaf
Könnte meiner Wahrnehmung nach eher der "letzte Tropfen" ins Fass, Glas oder so sein. Dieses letztliche Überlaufen ist tatsächlich sehr eruptiv; ist mir aus irgendeinem Schulexperiment immer noch in Erinnerung - nach etwa 40 Jahren!
Gruß
Frank
PS.: In drei Monaten "Wiedervorlage" des Themas eBay!
Gerne :-)
Wobei, wie ich unsere ebay-freudige Community einschätze, wird das keine 3 Monate mehr dauern ;-)
CU
Olaf
Der Zeitrahmen hängt natürlich nicht nur von der community ab, sondern auch von den "Optimierungen", die sich die eBay-BWLer noch einfallen lassen mögen.
Ich habs so wie Du gemacht: vor dem 20.10. alles noch rauskloppen, was irgendwie weg sollte!
Bei hood hängen Verkaufsangebote recht zäh rum; kaufen kann man in bestimmten Bereichen aber sehr gut und günstig dort.
Gruß
Frank
Klar kann man dort günstiger kaufen - wenn die Nachfrage geringer ist, dann drückt das auf die Preise. Das Angebot ist vermutlich auch nicht soo umfangreich?
Letztlich muss man die Dinge illusionslos sehen - ebay kann seine Geschäfte im Rahmen des gesetzlich Erlaubten gestalten, wie es will. Wenn die Führung sagt, wir wollen in Zukunft nur noch mit Power-Sellern Geschäfte machen und die kleinen Privatverkäufer gehen uns auf den Sack - Pech gehabt, dann ist das eben so.
Bisschen schade fände ich es schon... nachdem ich gerade anfangen hatte mich ein bisschen an ebay zu gewöhnen ;-)) ...ich bin nämlich erst seit 2007 so richtig aktiv dabei - angemeldet hingegen schon seit 2003.
In anderem Zusammenhang nennt man so jemand einen "Schläfer" :-D
CU
Olaf
zu hood: Man muss sich tatsächlich total umgewöhnen. Da dort alles kostenlos - für Käufer/Verkäufer - abläuft, darf man sein Startangebot never auf 1 EUR stellen. Dann wird nämlich nicht hochgeboten!
Usw, will hier keinen thread zur Umstellunmg von eBay auf hood initieren.
Ich als Sammler finde natürlich überall etwas, also auch bei hood etc.
Bei eBay war ich seit 2003 dabei; so einen "Schläfer"-Hänger wie Du hatte ich allerdings nicht. Diese Phase lege ich ja gerade ein, zumindest für 3 Monate.
Vermutlich wird eBay demnächst mit Sonderangeboten wie früher herauskommen; a la "zwischen halloween und nächstem Friseurbesuch von Frau Merkel 10% Nachlass auf Versandkosten" oder ähnlich absolut Sinnfreies.
Eigentlich schade um eBay!
Gruß
Frank
Hi Frank, da sehe ich jetzt gerade überhaupt keinen Zusammenhang: Wieso wird denn bei Hood nicht hochgeboten, nur weil das Einstellen von Artikeln kostenlos ist? ebay ist doch für Käufer auch kostenlos, das Einstellen für 1 Euro ist sogar für Verkäufer gratis!
CU
Olaf
Übrigens, Du bist inzwischen auch als Privatverkäufer für den Versand haftbar, außer der Kunde weicht von Deiner versicherten Versandart auf eigenen Wunsch ab.
Ich hatte gestern ein ernstes Gespräch mit einem mir bekannten gewerblichen ePay-Händler bezgl. dieser Thematik.
Hier ist das Problem in etwa beschrieben:
http://www.klopmeier.de/?q=haftung_fur_warenversand
Danke, der Link ist gut! Ich habe mir daraufhin auch noch einmal den betreffenden Paragrafen zur Brust genommen: http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Der Knackpunkt ist die Formulierung "auf Verlangen des Käufers" - das lässt natürlich Interpretationsspielraum.
Ich biete immer eine oder zwei Versandarten an - bei kleinen Sachen ohne großen Wert: nur Deusche Post Brief, bei größeren oder wertvolleren: 1. Hermes *oder* 2. DHL, sowie als Alternative in jedem Fall die Selbstabholung.
Wenn der Käufer nun stillschweigend den Auktionspreis plus Briefversand zahlt, könnte man dies als eine Art "Willenserklärung" auslegen, ein "Verlangen" des Käufers - für mich heißt es eher, er tut das, was standardmäßig üblich ist, denn eine Selbstabholung ist je eher eine Sonderregelung, auch wenn ich sie explizit anbiete. Deinem Link nach zu urteilen, sehen das auch die Gerichte so.
Neu war für mich nur, dass dies Auswirkungen auf den Gefahrübergang hat; der § 447 ist hier etwas differenzierter als ich erwartet hatte... nebenbei, wie bekloppt muss man eigentlich sein, um ein Notebook unversichert zu versenden?? :-O
Ich frage mich gerade, welche Versandart hier überhaupt in Frage kommt - DHL Päckchen?? Ist das Teil dafür nicht bereits zu voluminös? Selbst wenn - mit Hermes wäre das Teil versichert gewesen. Zum Päckchentarif!
Nur hat all dies nichts mit dem kostenlosen Versand zu tun - was meine Ausgangsfrage war - sondern dies war immer so.
CU
Olaf
Ich weiß, daß das mit Deiner Frage nichts zu tun hat.
Betrachte das einfach als Info.
Den kann man ja umgehen... Du sendest dem Käufer nach der Auktion eine eMail, in der Du ihm mitteilst, wo er seine Ware abholen kann. Es wird eine eMail zurückkommen, in der der Käufer leicht verständnislos darauf hinweisen wird, dass er davon ausgegangen sei, dass ihm das Ding zugeschickt wird. Darauf fragst Du nochmals per eMail "Soll ich wirklich?" - nach dem folgenden "Ja klar, Du Idiot!" hast Du das nötige Verlangen des Käufers schwarz auf weiß...
Das LG Berlin war da übrigens dem gesunden Menschenverstand ein gutes Stück näher...
N'Abend Max...
Das ist wirklich aufschlussreich. Ich ziehe daraus folgendes Fazit:
Wann die Gefahr auf wen übergeht, ist purer Zufall. Es hängt davon ab, an welches Gericht man gerät: Beim Landgericht Berlin geht die Gefahr bei Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über, beim Landgericht Essen erst bei Übergabe an den Käufer.
Wahrscheinlich findet sich auch noch ein Landgericht, das mich in Gewährleistungspflicht nimmt, wenn der Käufer seine Ware nach Erhalt mutwillig mit dem Vorschlaghammer kaputtklopft. Ich hätte dem Käufer ja ein Präzisionsgerät schicken können, das diese Misshandlung aushält.
Bei zukünftigen ebay-Verkäufen werde ich es weiterhin so halten wie in der Vergangenheit: Wird schon irgendwie gutgehen, und wenn nicht, habe ich Pech gehabt.
Mein Gott, in was für einem gehirnamputierten Scheißstaat leben wir eigentlich.
Trotzdem THX
Olaf
Hallo Olaf,
ich hatte Recht (mein post vom 31.10., 18.43 Uhr).
Da ich nur noch unregelmäßig die eBay-Luschen abklappere, kommt meine Meldung vielleicht etwas verspätet. eBay bot an einem Tag vor kurzem im November eine Einstellung ohne Gebühr an! Habs nicht genau gelesen, ist ja nur peripher! Aber die merken wohl schon sehr schnell den Absturz bei Einstellungen und auch Kaufinteressenten.
Ich halte mich weiterhin fern; 3 Monate sind ja noch nicht rum. Und für das Weihnachtsgeschäft nutze ich nun amazon, hood etc.
Gruß
Frank