Hallo zusammen!
Seit Mitte Oktober hat ebay in diversen Kategorien, z.B. CDs oder DVDs, zwangsweise die Versandart "kostenlos" als 1. Versandvariante eingeführt.
Mir geht gerade folgendes durch den Sinn: Nehmen wir an, ich verkaufe in Zukunft eine CD, erziele durch den kostenlosen Versand vielleicht einen etwas höheren Preis, vielleicht auch nicht - in jedem Fall bleibe ich auf den Versandkosten sitzen.
Nehmen wir an, der Käufer möchte die CD selbst abholen. Hat er jetzt das Recht, einen Preisnachlass in Höhe der Versandkosten zu verlangen mit dem Argument, dass ich durch die Selbstabholung die Portokosten einsparen würde? Immerhin ist ja nicht gesagt, dass ich durch den Nulltafirversand tatsächlich einen höheren Preis erzielt habe, das ist Spekulation.
Natürlich könnte ich, um allem aus dem Weg zu gehen, in Zukunft darauf verzichten, Selbstabholung anzubieten - möchte ich aber eigentlich nicht.
Wie seht ihr die Sache?
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hat er jetzt das Recht, einen Preisnachlass in Höhe der Versandkosten zu verlangen mit dem Argument, dass ich durch die Selbstabholung die Portokosten einsparen würde?
Nein, das Recht hat er auf keinen Fall. Der vertragliche Kaufpreis ist immer das Höchstgebot. Dass für den Versand i.d.R. noch weitere Kosten anfallen, die nach dem BGB der Käufer zu tragen hat heißt ja nicht, dass der Verkäufer diese Kosten nicht übernehmen darf, wenn er denn will.
Nein, das Recht hat er auf keinen Fall. Der vertragliche Kaufpreis ist immer das Höchstgebot. Dass für den Versand i.d.R. noch weitere Kosten anfallen, die nach dem BGB der Käufer zu tragen hat heißt ja nicht, dass der Verkäufer diese Kosten nicht übernehmen darf, wenn er denn will.