Hallo,
folgendes ist mir passiert: Ich habe im Internet was bestellt, bezahlt, bekommen und innerhalb des 14tägigen Widerrufsrechtes laut Fernabsatzgesetz wieder zurückgeschickt. Wohlgemerkt: Ich habe das Paket nicht mal geöffnet. So, und nun warte ich auf die Rückerstattung meines Geldes, nunmehr seit über einem Monat. Ich habe über sie Sendungsverfolgung den Beweis, dass das Paket angekommen ist. Auf Mails und Anrufe reagiert niemand. Ich überlege jetzt, ob ich dagegen zivilrechtlich vorgehen sollte. Es geht dabei um 25,-, und ich will auf keinen Fall auch nur einen Euro bezahlen, um an mein Geld zu kommen, macht ja keinen Sinn. Mir geht es dabei mehr ums Prinzip, als um die 25,-. Ich habe aber keinerlei Erfahrung mit sowas, wie seht ihr das von wegen Anwalts- und Gerichtskosten, was bleibt da bei mir hängen, wie groß ist die Chance überhaupt, dass ich Recht und mein Geld bekomme?
Gruß,
Till
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Nach meiner Rückkehr das Paket dann Annahme verweigert, weil's mich dann kein Porto kostet.
Diese Vorgehensweise fällt nun allerdings nicht unter das gesetzliche Rückgaberecht. Vielmehr befindest Du Dich dadurch im Annahmeverzug.
Nach der Bestellung kam eine Mail von wegen Lieferschwierigkeiten, habe dann angefragt, ob das Paket wohl noch vor meiner Reise kommen würde - habe aber keine Antwort erhalten.
Da wäre es geschickter gewesen, nach der Lieferschwierigkeiten-Info dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung zu setzen und andernfalls den Rücktritt vom Vertrag anzudrohen. Damit wärst Du bei der Verweigerung der Annahme bei verspäteter Lieferung rechtlich auf der sicheren Seite gewesen.
Diese Vorgehensweise fällt nun allerdings nicht unter das gesetzliche Rückgaberecht. Vielmehr befindest Du Dich dadurch im Annahmeverzug.
Nach der Bestellung kam eine Mail von wegen Lieferschwierigkeiten, habe dann angefragt, ob das Paket wohl noch vor meiner Reise kommen würde - habe aber keine Antwort erhalten.
Da wäre es geschickter gewesen, nach der Lieferschwierigkeiten-Info dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung zu setzen und andernfalls den Rücktritt vom Vertrag anzudrohen. Damit wärst Du bei der Verweigerung der Annahme bei verspäteter Lieferung rechtlich auf der sicheren Seite gewesen.