Hallo,
folgendes ist mir passiert: Ich habe im Internet was bestellt, bezahlt, bekommen und innerhalb des 14tägigen Widerrufsrechtes laut Fernabsatzgesetz wieder zurückgeschickt. Wohlgemerkt: Ich habe das Paket nicht mal geöffnet. So, und nun warte ich auf die Rückerstattung meines Geldes, nunmehr seit über einem Monat. Ich habe über sie Sendungsverfolgung den Beweis, dass das Paket angekommen ist. Auf Mails und Anrufe reagiert niemand. Ich überlege jetzt, ob ich dagegen zivilrechtlich vorgehen sollte. Es geht dabei um 25,-, und ich will auf keinen Fall auch nur einen Euro bezahlen, um an mein Geld zu kommen, macht ja keinen Sinn. Mir geht es dabei mehr ums Prinzip, als um die 25,-. Ich habe aber keinerlei Erfahrung mit sowas, wie seht ihr das von wegen Anwalts- und Gerichtskosten, was bleibt da bei mir hängen, wie groß ist die Chance überhaupt, dass ich Recht und mein Geld bekomme?
Gruß,
Till
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Ich bin ja nun auch ein Freund davon, aus Kostengründen eine Strafanzeige zu erwirken. Aber: Bei der Polizei braucht man es überhaupt nicht versuchen, denn die wiegeln alles als zivilrechtlich ab. Und ehrlich gesagt ist es das in diesem Fall offenbar auch. Solange keine anderen Indizien vorliegen, wie Beiträge weiterer Geschädigter oder Hinweise auf betrügerischen Konkurs, wird die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal anfangen zu ermitteln.
Bei der Polizei wirst Du völlig auf Granit beissen, denn die Beamten mit denen ich zu tun hatte waren völlig unmotiviert, wenn die eine Sache in die zivilrechtliche Ecke abschieben konnten. Selbst wenn die Sache zum Himmel stinkt.
Wenn Strafanzeige dann am Besten per Fax mit qualifiziertem Sendebericht an die zuständige Staatsanwaltschaft.
In diesem Fall sehe ich aber selber auch keinen strafrechtlichen Aspekt. Du kaufst etwas und sendest es ungeöffnet zurück. Das mag zwar Dein Recht sein, aber ist in 95% aller Fälle nicht ok, da es den Verkäufer schädigt. Denn die Gründe warum du es dann doch nicht annimmst, hättest Du Dir vor der Bestellung überlegen können. Wie auch immer, das Recht hast Du dennoch auf Deiner Seite.
Nur vemute ich einfach mal, Du bekommst Dein Geld, nur hat der Verkäufer keine Lust sich dafür ein Bein auszureissen.