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Lohnt sich ein zivilrechtlicher Prozeß?

Till3 / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
folgendes ist mir passiert: Ich habe im Internet was bestellt, bezahlt, bekommen und innerhalb des 14tägigen Widerrufsrechtes laut Fernabsatzgesetz wieder zurückgeschickt. Wohlgemerkt: Ich habe das Paket nicht mal geöffnet. So, und nun warte ich auf die Rückerstattung meines Geldes, nunmehr seit über einem Monat. Ich habe über sie Sendungsverfolgung den Beweis, dass das Paket angekommen ist. Auf Mails und Anrufe reagiert niemand. Ich überlege jetzt, ob ich dagegen zivilrechtlich vorgehen sollte. Es geht dabei um 25,-, und ich will auf keinen Fall auch nur einen Euro bezahlen, um an mein Geld zu kommen, macht ja keinen Sinn. Mir geht es dabei mehr ums Prinzip, als um die 25,-. Ich habe aber keinerlei Erfahrung mit sowas, wie seht ihr das von wegen Anwalts- und Gerichtskosten, was bleibt da bei mir hängen, wie groß ist die Chance überhaupt, dass ich Recht und mein Geld bekomme?
Gruß,
Till

Till3 Max Payne „ Hättest Du vielleicht machen sollen. Erstens hättest Du dann den...“
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Ich habe das Paket nicht geöffnet, weil ich es zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gebraucht habe. Es war ein Adapter, den ich für den Urlaub gebraucht hätte. Laut Shop hätte dieser nach 2-3 Tagen da sein sollen, also lange vor dem Urlaub. Nach der Bestellung kam eine Mail von wegen Lieferschwierigkeiten, habe dann angefragt, ob das Paket wohl noch vor meiner Reise kommen würde - habe aber keine Antwort erhalten. Am Tag vor der Reise habe ich den Adapter dann im Laden gekauft. Nach meiner Rückkehr das Paket dann Annahme verweigert, weil's mich dann kein Porto kostet. Der Verkäufer konnte also aus meiner Nachfrage ganz klar erkennen, dass ich kein Spaßbesteller bin. Ein seriöser Shop sollte doch wohl die Lieferfristen im Netz aktuell halten, oder auf Nachfragen diesbezüglich wenigstens reagieren, dann hätte man das Geschäft ja auch gleich wieder rückgängig machen können.

Wenn sich ein Anwalt diese Geschichte auch nur anhört, bist Du schon mehr Geld los als der Streitwert ist.
Das fürchte ich auch, aber zahlt nicht der Angeklagte auch meine Anwaltskosten, wenn er verknackt wird?