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Lohnt sich ein zivilrechtlicher Prozeß?

Till3 / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
folgendes ist mir passiert: Ich habe im Internet was bestellt, bezahlt, bekommen und innerhalb des 14tägigen Widerrufsrechtes laut Fernabsatzgesetz wieder zurückgeschickt. Wohlgemerkt: Ich habe das Paket nicht mal geöffnet. So, und nun warte ich auf die Rückerstattung meines Geldes, nunmehr seit über einem Monat. Ich habe über sie Sendungsverfolgung den Beweis, dass das Paket angekommen ist. Auf Mails und Anrufe reagiert niemand. Ich überlege jetzt, ob ich dagegen zivilrechtlich vorgehen sollte. Es geht dabei um 25,-, und ich will auf keinen Fall auch nur einen Euro bezahlen, um an mein Geld zu kommen, macht ja keinen Sinn. Mir geht es dabei mehr ums Prinzip, als um die 25,-. Ich habe aber keinerlei Erfahrung mit sowas, wie seht ihr das von wegen Anwalts- und Gerichtskosten, was bleibt da bei mir hängen, wie groß ist die Chance überhaupt, dass ich Recht und mein Geld bekomme?
Gruß,
Till

Crazy Eye herr_bert „mein Tipp: Verbraucherschutz. Was ich machen würde: Bei Kreditkartenzahlung...“
Optionen

Zudem ist die Kreditkatengeschichte nicht zwangsläufig kostenlos:

"Reklamationen, Beanstandungen und Ausschluss des Widerrufs
Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen
Karteninhaber und Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen
zu klären. Ein Widerruf der mit der Verwendung der VISA-Karte verbundenen
Zahlungsanweisung des Karteninhabers an die comdirect bank AG ist unbe-
achtlich und entbindet die comdirect bank AG nicht von ihrer Verpflichtung,
im VISA-Zahlungssystem Zahlungen an das Vertragsunternehmen zu leisten.
Im Falle eines gleichwohl erfolgten Widerrufs des Karteninhabers ist die
comdirect bank AG bereit, nach Rücksprache mit dem Karteninhaber zumut-
bare Maßnahmen zu ergreifen, um auf eine Rückbelastung (Charge-back) des betreffenden Vertragsunternehmens hinzuwirken. Für die Bearbeitung
eines solchen Widerrufs und die Durchsetzung einer etwaigen Rückbelastung
erhält die comdirect bank AG vom Karteninhaber die in dem jeweils gültigen
Preisverzeichnis ausgewiesenen Sonderentgelte für die Bearbeitung außer-
gewöhnlicher Geschäftsvorfälle.
Weder Reklamationen und Beanstandungen des Kontoinhabers noch die
Bereitschaft der comdirect bank AG, im Interesse und auf Kosten des Karten-
inhabers auf die Vornahme von Rückbelastungen eines Vertragsunterneh-
mens hinzuwirken, berühren die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers
gegenüber der comdirect bank AG nach Nr. 8.
Der Finanzreport und etwaige sonstige Rechnungszusammenstellungen, Ab-
rechnungen und Anzeigen sind vom Karteninhaber auf ihre Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige Einwendungen hat der Karteninhaber
unverzüglich schriftlich zu erheben. Die Unterlassung einer rechtzeitigen
Geltendmachung von Einwendungen kann einen Schadensersatzanspruch
der comdirect bank AG gegen den Karteninhaber begründen."

Zumidnest steht das so bei mir in der AGB meiner Bank drinne ;) Und die gebühren sind in der Regel zwischen 20 und 60 Euro, und das lohnt nicht bei den Streitwert.