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News: Neues Gerichtsurteil

Langsame Internetgeschwindigkeit ist Kündigungsgrund

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Das AG Fürth (Urt. v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08) hat entschieden, dass ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über einen DSL 6.000-Zugang hat, den Vertrag fristlos kündigen kann, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.

Vollständiger Bericht hier: http://www.dr-bahr.com/news/langsame-dsl-geschwindigkeit-ist-ausserordentlicher-kuendigungsgrund.html

Interessant ist vor allen Dingen dieser Satz: Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsahen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten.

Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.

Meine Meinung: So ein Urteil war lange fällig!

Gruß
K.-H.^

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nettineu Olaf19 „Gut, das mag sein, dass es in Angebotspaketen mit höherer Bandbreite noch...“
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Ja, Kundenverdummung ist das richtige Wort. Warum soll ein Provider nicht jeden Kunden "abschöpfen"? 100 Dumme, aber gut zahlende ist immer besser, als 1 schlauer Leistungskunde. Viele Zusatzleistungen werden garnicht genutzt, das kommt noch hinzu.

Freie Marktwirtschaft bedeutet, das jeder Anbieter innerhalb der Gesetze anbieten kann, was er will. Sowie jeder Kunde diese Angebote vergleichen darf/kann/muß, um hernach einem Anbieter den Zuschlag zu erteilen. Zugegeben, das wird derzeit immer unübersichlicher, aber dafür gibt es ja auch Nickles.de , damit Licht ins Dunkle gebracht wird.

Solange in Verträgen noch "biszu" steht, ist es ein Freibrief der Provider.

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