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News: Neues Gerichtsurteil

Langsame Internetgeschwindigkeit ist Kündigungsgrund

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Das AG Fürth (Urt. v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08) hat entschieden, dass ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über einen DSL 6.000-Zugang hat, den Vertrag fristlos kündigen kann, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.

Vollständiger Bericht hier: http://www.dr-bahr.com/news/langsame-dsl-geschwindigkeit-ist-ausserordentlicher-kuendigungsgrund.html

Interessant ist vor allen Dingen dieser Satz: Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsahen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten.

Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.

Meine Meinung: So ein Urteil war lange fällig!

Gruß
K.-H.^

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nettineu chris_otto „Hallo nettineu hast du eine Ahnnung, wie hofft der Telekom-Techniker bei mir...“
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Chris, Du bekommst mein Mitgefühl. Auch ich habe beobachten können, das die Telekom ganze Dörfer garnicht, oder nur "Light" versorgen.

Die Telekom ist kein staatlicher Betrieb mehr und möchte, muß und will betriebswirtschaftlich, gewinnmaximierend arbeiten. Das zufällig Du an der allerletzten Strippe hängst, das ist wirklich bedauerlich.

DSL-Anbieter machen auch Leitungs Sharing, wenn nicht genügend Leitungen verfügbar sind, dem Kunden ist es aber verboten ( http://www.golem.de/0907/68230.html ). So kann es durchaus sein, das Deine Nachbarn sich nichts "teilen" müssen.

Dein Problem ist vielleicht in diesem Artikel unter Störungen bei DSL beschrieben: http://www.elektronik-kompendium.de/sites/kom/0701141.htm Würdeggfs. Deine halbe Leistung erklären.

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