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News: Neues Gerichtsurteil

Langsame Internetgeschwindigkeit ist Kündigungsgrund

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Das AG Fürth (Urt. v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08) hat entschieden, dass ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über einen DSL 6.000-Zugang hat, den Vertrag fristlos kündigen kann, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.

Vollständiger Bericht hier: http://www.dr-bahr.com/news/langsame-dsl-geschwindigkeit-ist-ausserordentlicher-kuendigungsgrund.html

Interessant ist vor allen Dingen dieser Satz: Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsahen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten.

Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.

Meine Meinung: So ein Urteil war lange fällig!

Gruß
K.-H.^

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nettineu Olaf19 „ Wenn das wirklich so ist, dann verstehe ich aber die Angebotspolitik der...“
Optionen

Nein sinnlos ist das nicht, denn in vielen Paketen werden manche Zusatzleistungen reingepackt, oder nicht. Wenn es keine Staffelung "biszu" gäbe, dann wäre ein Vertagschaos vorprogrammiert. Wer stellt fest, das die ...Leitung... wann und wie schnell ist? Meine Leitung ist nachts zwischen ca. 3:00 und 6:00 Uhr echt schneller und sinkt etwa zwischen 8:00 und 10:00 Uhr auf fast die halbe Leistung. Entweder ich habe eine Sharing-Leitung oder die Leitungen stören sich zu Hauptzeiten mehr untereinander und die Speed sinkt. Ändern kann ich da nichts. Oder soll ich dynamisch mehr bezahlen, nur weil weniger los ist?

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