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News: Neues Gerichtsurteil

Langsame Internetgeschwindigkeit ist Kündigungsgrund

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Das AG Fürth (Urt. v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08) hat entschieden, dass ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über einen DSL 6.000-Zugang hat, den Vertrag fristlos kündigen kann, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.

Vollständiger Bericht hier: http://www.dr-bahr.com/news/langsame-dsl-geschwindigkeit-ist-ausserordentlicher-kuendigungsgrund.html

Interessant ist vor allen Dingen dieser Satz: Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsahen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten.

Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.

Meine Meinung: So ein Urteil war lange fällig!

Gruß
K.-H.^

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gelöscht_84526 Crazy Eye „aber es ist theorethisch erreichbar, und du wirst öfters über den...“
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Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass du ein gestörtes Rechtsempfinden hast.

In diesem Thread z.B.: http://www.nickles.de/static_cache/538594311.html hat niemand - außer natürlich dir - irgendwelche Probleme damit, die dort diskutierte Preisauszeichnung richtig einzuschätzen bzw. zu erkennen. Alle - außer dir - können dort kein "Vergehen" erkennen, welches man dem Betreiber der Seite unterjubeln könnte.

Hier - also in diesem Thread - wiederum, wo selbst ein Gericht mittlerweile erkannt hat, dass da irgendwas faul ist, stellst du dich dagegen, indem du darauf bestehst, dass es reicht, wenn die Leistung theoretisch erbracht werden könnte. Du stellst dich als im Grunde genau gegen das Urteil des Gerichtes.

Manchmal frage ich mich wirklich, was du überhaupt willst!

SCNR
Gruß
K.-H.

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