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News: Neues Gerichtsurteil

Langsame Internetgeschwindigkeit ist Kündigungsgrund

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Das AG Fürth (Urt. v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08) hat entschieden, dass ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über einen DSL 6.000-Zugang hat, den Vertrag fristlos kündigen kann, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.

Vollständiger Bericht hier: http://www.dr-bahr.com/news/langsame-dsl-geschwindigkeit-ist-ausserordentlicher-kuendigungsgrund.html

Interessant ist vor allen Dingen dieser Satz: Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsahen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten.

Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.

Meine Meinung: So ein Urteil war lange fällig!

Gruß
K.-H.^

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nettineu Unholy „Hallo Heinz, das ist endlich die richtige Entscheidung, diese scheinbare bis zu...“
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Das ist nicht richtig, was Du sagst. Im meiner Region schafft Kabel Deutschland maximal 6000-8000er Speed, wegen alter Schnittstellen/Verteiler. Vertraglich sind hier 32000 zugesichert. Massenweise hagelt es Beschwerden mit Kündigungen der Kabel-Kunden. Kabel Deutschland hat das verstanden und buddelt an jeder Ecke die Straßen auf, um neue "Verteiler" einzubauen. Dann klappts auch mit den 32000.

Glaube kaum, das jemand einen Ferrari kauft, um hinterher nur 100 fahren zu können. Leistung sollte honriert werden, Minderleistung halt weniger.

Bei UMTS ist das genauso eine Sache, bis zu 7,2 Mbit/s. Nur in den seltensten Fällen erreicht man diese Geschwindigkeit, wenn kein zweiter User in der Funkzelle unterwegs ist.

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