Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge

News: Berufung abgelehnt

Pirate Bay Betreiber hoffen auf Gerichtshof für Menschenrechte

Redaktion / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Nach Ende des Prozesses gegen die Betreiber der Torrent-Seite "The Pirate Bay" wurde bekannt, dass der Richter vermutlich befangen war (siehe Pirate-Bay-Prozess voraussichtlich ungültig), Anhänger der Piraten sprachen von einem Justizskandal.

Anfang Juni wurde die Sache vom obersten Gerichtshof in Schweden untersucht (siehe Pirate Bay Richter war angeblich nicht befangen). Die Forderung der Piraten-Anwälte, den Prozess wegen Befangenheit des Richters zu wiederholen, lief jetzt endgültig ins Leere. Das Oberlandesgericht hat den Prozess für gültig erklärt.

Vom Tisch ist die Sache dennoch nicht: angeblich war auch der Richter befangen, der über die Befangenheit seines Kollegen entscheiden musste. Die Betreiber von "The Pirate Bay" haben jetzt angekündigt mit der Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Überhaupt wird es über den Pirate-Bay-Prozess sicherlich noch jede Menge zu berichten geben.

Denn: sowohl die Angeklagten und Verurteilten als auch die Kläger haben gegen das erste Urteil Berufung eingelegt. Der Medienindustrie ist der Schadensersatz in Höhe von rund 2,75 Millionen Euro nicht hoch genug, die Piraten plädieren unverändert auf unschuldig.

bei Antwort benachrichtigen
Crazy Eye gerhard38 „Danke für den Hinweis, leider werde ich aus dem aber nicht schlau...“
Optionen

Kläger und verteidiger sind natürlich befangen und das ist auch gut so, das geht um Richter, Schöffen und Gutachter die in einen verfahren eine neutrale Rolle einzunehmen haben und nicht ihre intressen verfolgen kann. Die sind übrigens als angestellte "mitglieder" des Gerichtshof, während die anderen nur am Verfahren beteiligt sind.

Und hier war der Fall eigentlich recht eindeutig, da der richter in Verschiedenen Organisationen war die für eine verschärfung des Urheberrechts und die verfolgung von Piratebay nutzer waren(und natürlich ähnlichen angeboten).


Ein guter Richter lehnt ein Fall auch ab wenn er befangen ist, durch vorurteile - nachweisen wirst du ihn das aber in der Regel nicht können wenn er nicht sein Maul zuweit auf macht in der Verhandlung. Daher sind Demos, direkte Betroffenheit, Publikationen(Zeitung, Aufsätze etc.) und mitgliedschaften in intressenvertretungen allgemein die Kernpunkte.

in dem auch Aktien der Musikindustrie enthalten sind, wäre das ausreichend, um in so einem Fall dem Richter "Befangenheit" vorzuwerfen?

Bei der verteidigung der Piraten nicht unbedingt, den diese hat auch verushct aufzuzeigen das dadurch kein Schaden entsteht sondern oftmals mehr verkauft wird. Da man zum beispiel in eine Band gratis reinhört gut findet und dann kauft.

Wenn es aber ein größerer teil des richterlichen vermögens drin steckt, könnt das aber durchaus ein Grund für befangenheit sein ;) Aber das besprichts besser mit jemanden der mehr Ahnung hat, den auch bei den vorhergesagten bin ich mir nicht 100% sicher.


bei Antwort benachrichtigen