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News: Berufung abgelehnt

Pirate Bay Betreiber hoffen auf Gerichtshof für Menschenrechte

Redaktion / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Nach Ende des Prozesses gegen die Betreiber der Torrent-Seite "The Pirate Bay" wurde bekannt, dass der Richter vermutlich befangen war (siehe Pirate-Bay-Prozess voraussichtlich ungültig), Anhänger der Piraten sprachen von einem Justizskandal.

Anfang Juni wurde die Sache vom obersten Gerichtshof in Schweden untersucht (siehe Pirate Bay Richter war angeblich nicht befangen). Die Forderung der Piraten-Anwälte, den Prozess wegen Befangenheit des Richters zu wiederholen, lief jetzt endgültig ins Leere. Das Oberlandesgericht hat den Prozess für gültig erklärt.

Vom Tisch ist die Sache dennoch nicht: angeblich war auch der Richter befangen, der über die Befangenheit seines Kollegen entscheiden musste. Die Betreiber von "The Pirate Bay" haben jetzt angekündigt mit der Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Überhaupt wird es über den Pirate-Bay-Prozess sicherlich noch jede Menge zu berichten geben.

Denn: sowohl die Angeklagten und Verurteilten als auch die Kläger haben gegen das erste Urteil Berufung eingelegt. Der Medienindustrie ist der Schadensersatz in Höhe von rund 2,75 Millionen Euro nicht hoch genug, die Piraten plädieren unverändert auf unschuldig.

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kds Crazy Eye „hier geht es um zuständigkeiten und menschenrechte sind nicht nur Leute auf die...“
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@Olaf

In diesem Zusammenhang von "Menschenrechten" zu schwadronieren ist eine Verhöhnung all derer, die wirklich in Ländern leben wo Menschenrechte mit Füßen getreten werden, die z.B. von Folter, Verschleppung und Todesstrafe bedroht sind.

Diese Argumentaitonslogik erinnert mich an die Diskussionen über die Definition von 'arm' in Deutschland.

Sinngemäss:

"Es kann hier in Deutschland niemand von Armut betroffen sein, weil es ja Länder gibt, in denen es noch viel schlimmer ist und sogar Menschen an Hunger sterben."

Der Logik folgend ist also nur jemand arm (gewesesn) der wegen mangels Ernährung tot umfällt.

Bzw. jemandes Menschenrecht (Grundrecht) wird erst dann verletzt, wenn man ihm aus niederen Beweggründen eine Kugel durch den Kopf jagd.

Würde man jeweils den Anfängen wehren, wären solche drastischen Beispiele vielleicht zu verhindern gewesen.

Hoffentlich konnte ich meinen Standpunkt einigermassen verständlich rüberbringen.

kds




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