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News: Ausweitung der Urheberrechtsabgabe

USB-Sticks und Speicherkarten werden teurer

Redaktion / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn bespielbare "Datenträger" verkauft werden, dann kassieren die Verwertungsgesellschaften immer mit. Speichermedien wie CD-/DVD-Rohlinge lassen sich ja auch für das Duplizieren urheberrechtlich geschützter Werke nutzen. Die Hersteller müssen einen Teil der Kohle an Gesellschaften wie die GEMA (Musik) und die VG-Wort (Texte) abdrücken.

Auch für Geräte, mit denen dupliziert werden kann, müssen Gebühren abgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise Scanner, Drucker, Kopierer und CD/DVD-Brenner. Natürlich kämpfen die Verwertungsgesellschaften unermüdlich um neue Einnahmequellen, fordern auch Abgaben auf Komplett-PC-Systeme. Dafür gibt es verständliche Argumente: ein PC kann Daten "speichern" und sie beispielsweise per "Internet" verteilen, ist also automatisch eine "Kopiermaschine".

Die Abgaben an die Gesellschaften erfolgen direkt durch die Gerätehersteller, gezahlt werden sie natürlich unterm Strich von den Käufern der Geräte. Beim Kauf eines Laserdruckers oder Scanners beispielsweise gehen 12 Euro vom Verkaufspreis an die Verwertungsgesellschaften. Erstaunlich: bei einem DVD-Brenner sind es aktuell rund 9 Euro. Da fragt man sich, wie sich Brenner für "20 Euro" überhaupt noch produzieren lassen.

Bei einem DVD-Rohling fällt eine Gebühr von 8,7 Cent an. Im Fall einer "Spindel mit 50 Rohlingen" sind das 4,35 Euro. Künftig gibt es auch einen "Aufschlag" für mobile Datenträger wie USB-Sticks und Speicherkarten. Darauf haben sich jetzt die Verwertungsgesellschaften und die Speicherhersteller geeinigt.

Die Einigung dürfte diesmal leicht gefallen sein. Pro Speicherstick/Karte müssen lediglich 10 Cent abgeführt werden, unabhängig von der Speicherkapazität. Verbraucher werden die "Gebühr" also kaum mitkriegen.

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mawe2 Olaf19 „DVB-T ist ja auch völlig okay - dann sollen die DVB-T-User eben GEZ zahlen. Mit...“
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@burhan:
> Du kannst an einem PC/Notebook auch TV
> über DVB-T gucken

Na das war ja schon immer so und das ist ja auch OK. Sobald ich kein TV sehen will, schaffe ich mir eben keinen DVB-T-Stick (oder sonstige TV-Karte) an und mein PC bleibt gebührenfrei. So wäre es ja richtig und sinnvoll.

Aber so ist es ja gerade eben nicht. Der PC soll auch ohne einen DVB-T-Empfänger ein neuartiges Empfangsgerät sein. Weil er ja übers Internet TV empfangen kann. Selbst wenn man gar keinen Internet-Zugang hat, soll das gelten, denn man könnte ja jederzeit einen solchen einrichten. Das ist ja gerade das Abartige daran. Und das gilt jetzt schon wieder ein paar Jahre, ohne dass wirklich was Entscheidendes dagegen getan wird...

@Olaf19:
> Das sind die gleichen Typen, die kürzlich
> die Internetzensur durchgewinkt haben

Das sind sicher nicht GENAU die gleichen Typen. Die Internet-Zensur wurde ja vom Bundestag beschlossen. Die GEZ-Gebühr ist Ländersache.

Genau das ist ja auch ein wesentlicher Kritikpunkt an der Internet-Zensur: Medienrecht ist Ländersache und der Bund hat hier überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz. Das Zensurgesetz dürfte allein deswegen schon keinen Bestand vor dem Bundesvefassungericht haben. Und das wissen alle Beteiligten auch. Trotzdem wird's gemacht!

Du hast natürlich ganz allgemein Recht, wenn Du mit "die gleichen Typen" meinst, dass das alles von irgendwelchen Lobbyisten durchgedrückt wird, die dann eben wahlweise die Landtage oder den Bundestag für Ihre Ziele mißbrauchen.

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