Eine eher juristische Frage eines Nicht-Juristen...
Super wären natürlich Antworten mit Angabe einer Quelle (BGH oder so was...)
Wenn ich bei EBay einen Kauf tätige, bei dem wie allgemein üblich ist die Garantie gegenüber dem Privatverkäufer P ausgeschlossen ist, P das Gerät aber mit 24 Monaten Garantie regulär auf Rechnung bei einem gewerblichen Verkäufer V gekauft hat, geht die Restgarantie dann auf mich über?
Mit anderen Worten kann der ursprüngliche Verkäufer V mir die Restgarantie verwehren mit dem Argument, dass ich die Ware ja nicht bei ihm gekauft habe (sondern P)?
Falls ja, reicht es aus, erst wenn sich V stur stellt, die Garantieabwicklung über P laufen zu lassen, oder kann sich V dann immer noch stur stellen und sich darauf berufen, dass das Gerät ja jetzt P gar nicht mehr gehört?
(Ich würde P gerne möglichst wenig damit belasten. Neben dem Aufwand kostet es ja schließlich auch doppelte Versandkosten: ich -> P -> V -> P -> ich)
Vielen Dank,
Mdl
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Puh, Glück gehabt.
Übrigens habe ich den Thread aufgerufen, mir dann was zu Essen gemacht und erst danach geantwortet. Erst dann habe ich Deine Antwort von 17:54 gesehen. Hätte ich die vorher schon gesehen, hätte ich gar nicht mehr geantwortet :-)