Eine eher juristische Frage eines Nicht-Juristen...
Super wären natürlich Antworten mit Angabe einer Quelle (BGH oder so was...)
Wenn ich bei EBay einen Kauf tätige, bei dem wie allgemein üblich ist die Garantie gegenüber dem Privatverkäufer P ausgeschlossen ist, P das Gerät aber mit 24 Monaten Garantie regulär auf Rechnung bei einem gewerblichen Verkäufer V gekauft hat, geht die Restgarantie dann auf mich über?
Mit anderen Worten kann der ursprüngliche Verkäufer V mir die Restgarantie verwehren mit dem Argument, dass ich die Ware ja nicht bei ihm gekauft habe (sondern P)?
Falls ja, reicht es aus, erst wenn sich V stur stellt, die Garantieabwicklung über P laufen zu lassen, oder kann sich V dann immer noch stur stellen und sich darauf berufen, dass das Gerät ja jetzt P gar nicht mehr gehört?
(Ich würde P gerne möglichst wenig damit belasten. Neben dem Aufwand kostet es ja schließlich auch doppelte Versandkosten: ich -> P -> V -> P -> ich)
Vielen Dank,
Mdl
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Garantie und Gewährleistung sind immer auf das Gerät, die Ware bezogen.
Es sei denn, der Verkäufer und der Käufer haben einen "Privatvertrag" ausgehandelt, indem das, was über die gesetzliche Garantie / Gewährleistung hinausgeht, eindeutig anders festgelegt ist.
Behauptet unser Firmen- Anwalt.
Ich habe schon zweimal (leider) bei ebay erstandene Geräte zwecks Garantiereparatur eingeschickt (einen Drucker und einen 40" LCD- TV) - und ohne Rückfrage (die Kaufquittung war auf jemand anders ausgestellt) an mich zurückgeschickt bekommen. Repariert bzw. ausgetauscht.
Jürgen