Eine eher juristische Frage eines Nicht-Juristen...
Super wären natürlich Antworten mit Angabe einer Quelle (BGH oder so was...)
Wenn ich bei EBay einen Kauf tätige, bei dem wie allgemein üblich ist die Garantie gegenüber dem Privatverkäufer P ausgeschlossen ist, P das Gerät aber mit 24 Monaten Garantie regulär auf Rechnung bei einem gewerblichen Verkäufer V gekauft hat, geht die Restgarantie dann auf mich über?
Mit anderen Worten kann der ursprüngliche Verkäufer V mir die Restgarantie verwehren mit dem Argument, dass ich die Ware ja nicht bei ihm gekauft habe (sondern P)?
Falls ja, reicht es aus, erst wenn sich V stur stellt, die Garantieabwicklung über P laufen zu lassen, oder kann sich V dann immer noch stur stellen und sich darauf berufen, dass das Gerät ja jetzt P gar nicht mehr gehört?
(Ich würde P gerne möglichst wenig damit belasten. Neben dem Aufwand kostet es ja schließlich auch doppelte Versandkosten: ich -> P -> V -> P -> ich)
Vielen Dank,
Mdl
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Sehe ich anders. (Bin kein Anwalt, nur meine Meinung)
Eine Garantie ist völlig freiwillig und kann durch den Hersteller auf den Erstkäufer beschränkt werden.
Victorinox kann Dir als Erstkäufer lebenslange Garantie auf ein Schweizer Messer geben, diese auf deine Enkel oder auf Zweitkäufer ausweiten oder aber es ganz bleibenlassen.
Gewährleistung ist dagegen gesetzlich geregelt. Auch hier sollte der Händler die Gewährleistung auf den
Erstkäufer beschränken können:
Beispiel AGB Mindfactory, die ja als seriös einzustufen sind:
"Der Kunde der Mindfactory AG hat die gesetzlichen Gewährleistungsrechte..."
Der Zweitkäufer ist aber nicht Kunde der Mindfactory AG.
Gruß- Kongking
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