Eine eher juristische Frage eines Nicht-Juristen...
Super wären natürlich Antworten mit Angabe einer Quelle (BGH oder so was...)
Wenn ich bei EBay einen Kauf tätige, bei dem wie allgemein üblich ist die Garantie gegenüber dem Privatverkäufer P ausgeschlossen ist, P das Gerät aber mit 24 Monaten Garantie regulär auf Rechnung bei einem gewerblichen Verkäufer V gekauft hat, geht die Restgarantie dann auf mich über?
Mit anderen Worten kann der ursprüngliche Verkäufer V mir die Restgarantie verwehren mit dem Argument, dass ich die Ware ja nicht bei ihm gekauft habe (sondern P)?
Falls ja, reicht es aus, erst wenn sich V stur stellt, die Garantieabwicklung über P laufen zu lassen, oder kann sich V dann immer noch stur stellen und sich darauf berufen, dass das Gerät ja jetzt P gar nicht mehr gehört?
(Ich würde P gerne möglichst wenig damit belasten. Neben dem Aufwand kostet es ja schließlich auch doppelte Versandkosten: ich -> P -> V -> P -> ich)
Vielen Dank,
Mdl
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Meine Aussage bezog sich natürlich auf Fälle, in denen diese Übertragung nicht explizit ausgeschlossen wird.
Ich hatte da z.B. Seagate-Platten in Erinnerung, wo man die Garantie durch Eingabe der Seriennummer in Anspruch nehmen konnte - ohne angeben zu müssen, ob man der Ersterwerber ist oder nicht :-)
Sorry für das Missverständnis.