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Einschreiben nicht abgeholt: rechtlich trotzdem Zugestellt?

Hewal / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Ihr,

habe meinem Vermieter (nach Streit) die Wohnungskündigung per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen.

Das war Ende März. Heute bekam ich das Schreiben von der Post zurück (mußte Empfang mit Unterschrift bestätigen) mit dem Vermerk "nicht abeholt".

Dadrunter steht das Datum der beiden Zustellversuche und das Datum der Benachrichtigung (denke, dass der Vermieter vom Postboten eine "Abholaufforderung" von der Poststelle bekommen hat).

Irgendwo stehe ich jetzt blöd da. Denn ich bin nicht bereit nun einen Monat länger in der Wohnung zu bleiben. Ursprünglich hatte ich zum 30.06.09 gekündigt.

Gilt meine Kündigung nun trotzdem zum 30.06.?

Grüße
Hewal

Schreibfehler sind specialeffects meiner Tastatur.
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neanderix Hewal „Nun, ich danke euch sowet. Werde das ganze per Einwurfeinschreiben wiederholen...“
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Nun, ich danke euch sowet. Werde das ganze per Einwurfeinschreiben wiederholen

Nö, siehe mein anderes post, sowie den Hinweis von Max payne.

Und. wenn schon erneute Zustellung, dann per Gerichtsvollzieher.

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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