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Einschreiben nicht abgeholt: rechtlich trotzdem Zugestellt?

Hewal / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Ihr,

habe meinem Vermieter (nach Streit) die Wohnungskündigung per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen.

Das war Ende März. Heute bekam ich das Schreiben von der Post zurück (mußte Empfang mit Unterschrift bestätigen) mit dem Vermerk "nicht abeholt".

Dadrunter steht das Datum der beiden Zustellversuche und das Datum der Benachrichtigung (denke, dass der Vermieter vom Postboten eine "Abholaufforderung" von der Poststelle bekommen hat).

Irgendwo stehe ich jetzt blöd da. Denn ich bin nicht bereit nun einen Monat länger in der Wohnung zu bleiben. Ursprünglich hatte ich zum 30.06.09 gekündigt.

Gilt meine Kündigung nun trotzdem zum 30.06.?

Grüße
Hewal

Schreibfehler sind specialeffects meiner Tastatur.
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Max Payne Hewal „Nun, ich danke euch sowet. Werde das ganze per Einwurfeinschreiben wiederholen...“
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Das BGH-Urteil passt ziemlich genau auf Deinen Fall. Interessant wird es ab Seite 8, wobei die ganze Geschichte recht spannend zu lesen ist:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/data/downloads/91/BGH_XII_ZR_214-00.pdf

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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