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Einschreiben nicht abgeholt: rechtlich trotzdem Zugestellt?

Hewal / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Ihr,

habe meinem Vermieter (nach Streit) die Wohnungskündigung per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen.

Das war Ende März. Heute bekam ich das Schreiben von der Post zurück (mußte Empfang mit Unterschrift bestätigen) mit dem Vermerk "nicht abeholt".

Dadrunter steht das Datum der beiden Zustellversuche und das Datum der Benachrichtigung (denke, dass der Vermieter vom Postboten eine "Abholaufforderung" von der Poststelle bekommen hat).

Irgendwo stehe ich jetzt blöd da. Denn ich bin nicht bereit nun einen Monat länger in der Wohnung zu bleiben. Ursprünglich hatte ich zum 30.06.09 gekündigt.

Gilt meine Kündigung nun trotzdem zum 30.06.?

Grüße
Hewal

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Hewal Max Payne „Hab nochmal was gefunden: Der Empfänger einer Willenserklärung kann sich nach...“
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Nun, ich danke euch sowet. Werde das ganze per Einwurfeinschreiben wiederholen jedoch mit dem Kündigungsdatum des 1. Schreibens bezugnehmend auf die "Annahmeverweigerung" (ich weiß, er hats nicht verweigert, werd mir ne entsprechende Formulierung ausdenken).

Manchmal gibts echt Sachen, die einfach nur lächerlich sind und man sich fragt, wo eigentlich die Vernunft bei erwachsenen bleibt...

Grüße
Hewal

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