Hallo Ihr,
habe meinem Vermieter (nach Streit) die Wohnungskündigung per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen.
Das war Ende März. Heute bekam ich das Schreiben von der Post zurück (mußte Empfang mit Unterschrift bestätigen) mit dem Vermerk "nicht abeholt".
Dadrunter steht das Datum der beiden Zustellversuche und das Datum der Benachrichtigung (denke, dass der Vermieter vom Postboten eine "Abholaufforderung" von der Poststelle bekommen hat).
Irgendwo stehe ich jetzt blöd da. Denn ich bin nicht bereit nun einen Monat länger in der Wohnung zu bleiben. Ursprünglich hatte ich zum 30.06.09 gekündigt.
Gilt meine Kündigung nun trotzdem zum 30.06.?
Grüße
Hewal
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VG Düsseldorf:
Ein mittels eingeschriebenen Briefes zugestelltes Schriftstück geht dem Empfänger erst mit tatsächlicher Aushändigung des Schriftstücks zu.
Urteil vom 8.2.2007 - 8 K 7907/04.A - (11 S., M11831)
Hättest Du es besser als Einwurfeinschreiben verschickt...