Ich meine ausser auflegen?
So weit ich weiß ist es ja verboten, ich weiß nur grade nicht so genau wie man diesen Plagegeistern, mehr auf den Schlips tritt.
Schildert man den Fall den Verbraucherschutz, oder macht man eine schnelle Anzeige bei der Polizei unter der Hoffnung das sich dort genug ansammeln und der Staatsanwalt aktiv wird?
Oder soll man es doch mit einfach auflegen halten.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Der ALG-Einwand ist einserseits berechtigt, andererseits kann man ungeliebte Jobs auch ohne Verweigerung mit entsprechenden Nachteilen loswerden.
Wenn man nach dem ersten Tag plötzlich krank wird, dann weiß der Arbeitgeber gleich, was es wird. Dnn fliegt man in der Probezeit raus, und das Spiel beginnt von Vorne.
Beim Call-Center ist man sogar noch schneller raus, wenn man Illegales anzeigt :)