Ich meine ausser auflegen?
So weit ich weiß ist es ja verboten, ich weiß nur grade nicht so genau wie man diesen Plagegeistern, mehr auf den Schlips tritt.
Schildert man den Fall den Verbraucherschutz, oder macht man eine schnelle Anzeige bei der Polizei unter der Hoffnung das sich dort genug ansammeln und der Staatsanwalt aktiv wird?
Oder soll man es doch mit einfach auflegen halten.
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Anrufe mit Nummernunterdrückung vom AB bearbeiten lassen.
Dan läßt das nach.