Ich meine ausser auflegen?
So weit ich weiß ist es ja verboten, ich weiß nur grade nicht so genau wie man diesen Plagegeistern, mehr auf den Schlips tritt.
Schildert man den Fall den Verbraucherschutz, oder macht man eine schnelle Anzeige bei der Polizei unter der Hoffnung das sich dort genug ansammeln und der Staatsanwalt aktiv wird?
Oder soll man es doch mit einfach auflegen halten.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Servus Crazy Eye,
für solche Anrufe empfehle ich den Ausdruck sowie die Vorhaltung des nachfolgenden Dokuments (EGBG Anti-Telemarketing Gegenwehrskript) in der Nähe des Telefonapparates - http://www.xs4all.nl/~egbg/duits.pdf - wenn dich da einer anruft, hast du genug Sperrfeuer für einen telefonistischen Gegenangriff!
BG,
Bergi2002