Ich meine ausser auflegen?
So weit ich weiß ist es ja verboten, ich weiß nur grade nicht so genau wie man diesen Plagegeistern, mehr auf den Schlips tritt.
Schildert man den Fall den Verbraucherschutz, oder macht man eine schnelle Anzeige bei der Polizei unter der Hoffnung das sich dort genug ansammeln und der Staatsanwalt aktiv wird?
Oder soll man es doch mit einfach auflegen halten.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo REPI,
da sind wir ja doch gut dran bei mehreren ISDN-Nummern, auch FAX dabei.
Ich hab mich irgendwann mal auf eine Liste eintragen lassen (ähnlich Robinson?) und hatte danach absolute Ruhe. Das lässt inzwischen etwas nach.
Es gibt im Freundes- und Kollegenkreis auch immer noch Leute, die ihre Nummer unterdrücken lassen. Die abzuwimmeln auf Anrufbeantworter ist also auch nicht die optimale Lösung.
Notausgang daher: Trillerpfeife nach etwa 10 Sekunden oder Ankündigung: "Ab jetzt läuft das Aufzeichnungsgerät".
Die ganzen Probleme gäbe es i.Ü. bei adäquater Bezahlung von Arbeitern und Angestellten nicht!
"Friede den Hütten,..."
Gruß
Frank
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